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Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Hilden am 28. Juni 2005 beschlossenen Konzeptes zur Förderung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements wird Personen, die sich im besonderen Maße um das Wohl der Allgemeinheit in Hilden verdient gemacht haben, ein Ehrenamtspass verliehen. Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die Anerkennung seiner für den Nächsten und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen bescheinigt und diese würdigt.
Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100 begrenzt. Die Richtlinien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus
Mit den Pässen verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen werden festgelegt durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass. Die Ehrenamtspassinhaber erhalten eine Auflistung der Vergünstigungen. Daneben erfolgt auch eine Veröffentlichung auf dieser Seite.
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Richtlinien für die Verleihung des Ehrenamtspasses
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