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Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Hilden am 28. Juni 2005 beschlossenen  Konzeptes zur Förderung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements wird Personen, die sich im besonderen Maße um das Wohl der Allgemeinheit in Hilden verdient gemacht haben,  ein Ehrenamtspass verliehen. Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die  Anerkennung seiner für den Nächsten und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen bescheinigt und diese würdigt.

Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100 begrenzt. Die  Richtlinien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus

  • je 1 Vertreter evang. und kath. Kirche (für den Bereich Kirche und Soziales)
  • 1 Vertreter Arbeiterwohlfahrt (Soziales)
  • 1 Vertreter Stadtsportverband (Sport)
  • 1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr (Gefahrenabwehr)
  • 1 Mitarbeiter Kulturamt (Kultur und Brauchtum)
  • 1 Mitarbeiter Jugendamt (Kinder und Jugendarbeit)
  • 1 Mitarbeiter Bürgermeisterbüro
  • Schiedsmann (Recht)

Mit den Pässen verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine  u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen werden festgelegt durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass. Die Ehrenamtspassinhaber erhalten eine Auflistung der Vergünstigungen. Daneben erfolgt auch eine Veröffentlichung auf dieser Seite.



 

Richtlinien für die Verleihung       des Ehrenamtspasses              

 

Vorschlag zur Verleihung des Ehrenamtspasses