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Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention

  1. Ich verpflichte mich, Wissen, das ich durch meine Tätigkeit im Stadtrat, in Ausschüssen oder sonstigen Gremien als Mandatsträger erlange, weder für private wirtschaftliche Interessen zu nutzen, noch an Dritte, die es für wirtschaftliche Interessen nutzen könnten, wissentlich weiterzugeben.
  2. Ich verpflichte mich, keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile, die mir im Hinblick auf Entscheidungen eines einschlägigen Gremiums angeboten werden, anzunehmen oder einzufordern. Dies gilt auch für Vorteile oder Forderungen, die nicht mir direkt, sondern Dritten zu Gute kämen.
  3. Ich verpflichte mich, Fälle von Korruption, von denen ich Kenntnis erhalte, dem Bürgermeister anzuzeigen.
  4. Ich verpflichte mich, Interessenkonflikte, die sich zwischen privaten wirtschaftlichen Interessen und Abstimmungen in einem einschlägigen Gremium ergeben, vor der Beratung anzuzeigen (Befangenheit).
  5. Ich verpflichte mich, Korruptionsprävention in der Öffentlichkeit voranzutreiben und zu vertreten.