Hilfsnavigation

HGHLogo weiß HGH Schüler Ausschnitt Schulansichten HGH (7)
 

Anmeldung der Schulneulinge für das kommende Schuljahr 2013/14

 

In Nordrhein-Westfalen beginnt die gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder mit der Einschulung in die Grundschule.

Maßgeblich für den konkreten Beginn der Schulpflicht eines jeden Kindes ist der so genannte Stichtag für das Einschulungsalter.

 

Der Stichtag für das Schuljahr 2013/2014 ist der 30.09.2007, das heißt, alle Kinder, die bis zum 30.09.2013 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01.August 2013 schulpflichtig.

 

Die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen wurden in Nordrhein-Westfalen, beginnend mit dem Schuljahr 2008/2009, abgeschafft. Jedes Kind in Hilden hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Im Rahmen freier Kapazitäten kann die Schule auch andere Kinder aufnehmen. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei haben Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Vorrang vor auswärtigen Kindern. Die Schulleiterin/ der Schulleiter berücksichtigt Härtefalle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahme heran:

 

-         Geschwisterkinder,

-         Schulwege,

-         Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

-         ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,

-         ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher  Muttersprache

 

Die Anmeldedaten für die Hildener Schulen und die wohnortnächste Grundschule für die jeweilige Schulart wird den Erziehungsberechtigten der zum Schuljahr 2013/2014 schulpflichtig werdenden Kinder mit einem besonderen Anschreiben Anfang  September 2012 vom Amt für Jugend, Schule und Sport mitgeteilt.

 

 

Erziehungsberechtigte von schulpflichtig werdenden Kindern, die keine schriftliche Benachrichtigung bis Anfang Oktober erhalten haben sollten, werden ebenfalls gebeten, Ihr Kind unter Vorlage der Geburtsurkunde an dem nachfolgend genannten Termin bei der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Welche Grundschule für Ihr Kind die wohnortnächste Schule ist, kann telefonisch beim Amt für Jugend, Schule und Sport, Frau Heese, Tel.: 72 542 erfragt werden.

 

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Katholischer- oder Gemeinschaftsgrundschule. Der Besuch einer Bekenntnisschule, die nicht dem eigenen Bekenntnis entspricht, ist nur dann möglich, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich eine nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses ausgerichtete Erziehung und einen entsprechend geprägten Unterricht für Ihr Kind wünschen.

 

 

Die Anmeldetermine für die städt. Gemeinschafts-Grundschulen und städt. Katholischen Grundschulen wurden auf

 

                                   Donnerstag,   der 25. Oktober 2012, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                                   und

                                   Freitag,           der 26. Oktober 2012, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

in der jeweiligen Grundschule festgelegt.

 

Es besteht auch die Möglichkeit vorab telefonisch mit dem Sekretariat der Schule einen Termin zur Schulanmeldung zu vereinbaren.

 

Kinder, die nach dem Stichtag für die Einschulung das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt, also schulfähig sind. Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Schulanmeldung zu stellen. Mit Aufnahme  in die Grundschule wird das Kind  schulpflichtig.

 

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft, nach Anhörung der Eltern, die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

 

Zur Schulanmeldung müssen das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und die persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung des Kindes vom Amt für Jugend, Schule und Sport vorgelegt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen sollte außerdem die Sorgerechtsregelung für das Kind  vorgelegt werden. Das Kind muss bei der Anmeldung an der Schule dabei sein, da die Sprachkenntnisse überprüft werden.

 

Wenn Sie zur Einschulung Ihres Kindes Fragen haben steht Ihnen Frau Heese, Mitarbeiterin des Amtes, Jugend, Schule und Sport – Telefon 72 542 – zur Verfügung. 

 


Drucken

 

Amt für Jugend, Schule und Sport
SG Schulen: Schulpflichtüberwachung, Statistik, Schülerbeförderung


Telefon: 02103 / 72-542
Fax: 02103 / 72-621
simone.heese@hilden.de
Raum: U 57
Nachricht schreiben
Adresse exportieren