Der Engagementnachweis „Füreinander.Miteinander - Engagiert im sozialen Ehrenamt“ geht auf eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Trägerorganisation des Ehrenamts sowie der Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände NRW zurück und ist seit dem Frühjahr 2003 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. Die Federführung für den Landesnachweis hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sind DLRG, Weisser Ring, Freiwillige Feuerwehr, THW und die Johanniter-Unfall-Hilfe berechtigt, diesen Engagementnachweis für den in ihrer Organisation ehrenamtlich Tätigen auszustellen. Dieses „Zeugnis“ sozialer Kompetenz kann die Chancen ehrenamtlich Tätiger beim Einstieg ins Berufsleben oder auch beim beruflichen Fortkommen fördern. Nunmehr sind auch die Kommunen berechtigt, den Engagementnachweis auszustellen und zwar sowohl für die engagierten Helfer in den eigenen Einrichtungen wie auch für die Einrichtungen und Organisationen die nicht zu den o.g. Verbänden gehören, die selbst berechtigt sind, einen solchen Nachweis auszustellen. Ein Muster ist auf der Rückseite des Schreibens abgedrucktSofern ehrenamtlich engagierte Helferinnen oder Helfer aus Ihrer Einrichtung Interesse an einem solchen Nachweis haben, wenden Sie sich bitte an das Team Bürgermeisterbüro
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| 29.02.2012 |