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Satzung

Datum

Änderungen

In Kraft getreten

Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen an Schulfremde

04.05.1983

01.06.1983

Änderung

11.06.2001

B) 1)

01.01.2002


A) Allgemeines

  1. Für die Benutzung von Schulräumen wird ein Entgelt erhoben.

  2. Die Benutzungsentgelte werden mit der Benutzungsgenehmigung in Rechnung gestellt und sind vom Benutzer in der Regel vor der Veranstaltung auf ein Konto der Stadtkasse einzuzahlen. Bei Dauerbenutzern werden die Zahlungstermine in der Benutzungsgenehmigung festgesetzt.


B) Entgelte

  1. Die Entgelte betragen für die Überlassung von

    a)   Klassenräumen                 6,00 €
    b)   Fachräumen                     9,00 €
    c)   Pausenhallen                  25,50 €
    d)   Aulen
    Am Holterhöfchen 30             51,00 €
    Am Wiedenhof 1 - 5              33,00 €
    Augustastraße 29                 15,50 €

    je angefangene Benutzungsstunde. Sie enthalten die Kosten für Reinigung, Heizung, Beleuchtung und für den Hausmeister, sofern die Veranstaltung innerhalb seiner regelmäßigen täglichen Arbeitszeit liegt.

    Bei Benutzung von Schulräumen außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit des Hausmeisters wird zusätzlich zu den o. a. Benutzungsentgelten auch die laut Tarifvertrag anfallende Überstundenvergütung in Rechnung gestellt. Diese beträgt zur Zeit im Durchschnitt 15,00 € an Sonn- und Feiertagen und 11,00 € an Wochentagen je Stunde. Diese Beträge werden jährlich der tatsächlichen Entwicklung angepasst.

  2. Bei Veranstaltungen, die im städtischen Interesse liegen bzw. gemeinnützigen Charakter haben (z. B. Blutspendetermine, Impftermine, Mütterberatung) sowie bei Veranstaltungen der Sportvereine, die dem Stadtsportverband angehören bzw. der Jugendgruppen, die dem Stadtjugendring angehören sowie bei Veranstaltungen von Bürgervereinen kann die Verwaltung auf die Erhebung des Benutzungsentgeltes ganz oder teilweise verzichten, soweit für die jeweilige Veranstaltung kein Eintrittsgeld erhoben wird.

  3. Bei Veranstaltungen der VHS wird die bisherige Sonderregelung, wonach ein Entgelt in Höhe von 2,00 € pl. 0,50 € Hausmeisteranteil = 2,50 € je Unterrichtsstunde und Raum erhoben wird, bis auf weiteres beibehalten.

  4. Bei Veranstaltungen der Musikschule wird gleichfalls der bisherige Abrechnungsmodus, wonach ein Betrag von 5,00 € je Benutzungsstunde und Raum mit dem Kulturetat verrechnet wird, bis auf weiteres beibehalten.

Die Entgeltordnung tritt 01.06.1983 in Kraft.

Beschlossen durch den Rat der Stadt am 4.05.1983

Hilden, den 1. Juni 1983

gez. Dr. Göbel
Stadtdirektor