Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit allen Anlagen liegt nach § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) im Verwaltungsgebäude Hilden, ab dem 31.01.2011, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegungszeiten sind wie folgt: Montag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Die Beschlussfassung ist für den 16. März 2011 vorgesehen. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung beschließt. Die Einwendungen sind beim Amt für Finanzservice, Verwaltungsgebäude, Am Rathaus 1, Zi. 235, entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll zu geben. |
| 03.02.2011 |