1.
Die Stadt Hilden führt nach Beschluss des Rates am 28.09.2005 die Familienkarte Hilden nach diesen Richtlinien ein. Ziel dieser Familienkarte ist es, eine Steigerung der Serviceleistungen für Familien zu erreichen, um ihnen damit ein angenehmeres Umfeld zu schaffen und ihnen Anerkennung für die Erziehungsaufgabe zu geben. Ebenso soll mit der Einführung der Familienkarte Hilden das positive Image der Einkaufsstadt Hilden sowie die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Städten erhöht werden. Voraussetzung hierfür ist ein stabiles und gut funktionierendes Netzwerk zwischen allen Beteiligten. Dies zu erreichen, ist eine der Hauptaufgaben bei der Umsetzung des Konzeptes.
2. Familienkarte Hilden
2.1 Begriffbestimmung
Die Familienkarte ist ein Ausweis, der die Inhaberin/den Inhaber berechtigt, die Angebote der Familien-Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
2.2 Personenkreis und Voraussetzungen
Auf Antrag erhalten alle Familien, die bis zum Stichtag in Hilden gemeldet sind und in denen mindestens ein Kind lebt, das bis zum Stichtag unter 17 Jahre alt ist, eine Familienkarte.
2.3. Höhe der Vergünstigungen
Die Vergünstigungen, die die Familienkarteninhaber erhalten, sind abhängig von den Anbietern, den Familien-Unternehmen und daher variabel. Ein von der Stadt Hilden in regelmäßigen Abständen aktualisierter Flyer informiert die Karteninhaber über die bestehenden Angebote. Ebenso können sich die Familienkarteninhaber über die Homepage der Stadt Hilden über die aktuellen Angebote informieren.
2.4 Form und Gültigkeitsdauer
Die Karte wird in Form einer Plastikkarte (analog der üblichen Kundenkarten) ausgestellt. Sie enthält neben dem Ablaufdatum eine laufende Nr. sowie den Namen und Vornamen des Karteninhabers (ein Erziehungsberechtigter) und die Namen der Kinder. Jede Familie erhält eine Karte. Die Gültigkeit der Karte ist räumlich auf das Stadtgebiet Hilden begrenzt. Die Gültigkeitsdauer beträgt zwei Jahre. Die Karte kann auf Antrag verlängert werden.
2.5 Übertragbarkeit
Die Karte ist innerhalb der Familie übertragbar.
2.6 Kosten für die Karte
Die Kosten für die Ausstellung der Karte trägt die Stadt Hilden. Für die Antragsteller ist die Karte kostenfrei.
3. Antragstellung
Der erstmalige Antrag für die Familienkarte wird den Familien durch die Stadt Hilden mit entsprechenden Erläuterungen übersandt. Nach Rückgabe und Prüfung des Antrages durch die Stadt, wird den Familien die Familienkarte zugeschickt. Familien, die erst nach dem Stichtag die Voraussetzungen erfüllen (später zugereist, Geburt) können den Antrag für eine Familienkarte beim Team Bürgermeisterbüro stellen.
4. Familien-Unternehmen
4.1 Begriffbestimmung
Familien-Unternehmen sind die Unternehmen/Firmen/Institutionen/Vereine etc., die sich mit einem Angebot an der Familienkarte beteiligen. Voraussetzung ist, dass sich ihr Angebot auf das Stadtgebiet Hilden bezieht.
4.2 Angebot
Der Erfolg der Familienkarte hängt maßgeblich von dem Interesse und der Beteiligung der Unternehmen/ Firmen/ Institutionen/ Vereinen etc. ab. Die Angebotgestaltung ist ihnen daher frei überlassen. Unseriöse Angebote werden nicht berücksichtigt. Ein Mindestangebot ist nicht vorgesehen. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer können frei wählen, ob sie z. B. einen Rabatt gewähren, etwas Spezielles für Familien anbieten möchten oder z. B. eine Sonderaktion veranstalten. Das Angebot muss für alle Familienkarteninhaber gültig sein, kann jedoch mengenmäßig oder zeitlich begrenzt beschränkt werden.
4.3 Zeitraum
Familien-Unternehmen verpflichten sich, das Angebot für mindestens 1 Jahr aufrecht zu erhalten, ausgenommen sind einmalige Sonderaktionen/Veranstaltungen.
4.4 Kosten für die Familien-Unternehmen
Die Kosten sind für die Familien-Unternehmen auf die von ihnen gewährten Nachlässe, Aktionen oder Konditionen beschränkt.
4.5 Werbung für Familien-Unternehmen
Die Familien-Unternehmen erhalten durch die Stadt Hilden Werbung für ihr Angebot. Diese Werbung besteht aus einem Aufkleber Familien-Unternehmen und damit Dachwerbung durch das Familiensignet (corporate Identity Symbol für alle Beteiligten). Regelmäßige Werbung durch den von der Stadt zu erstellenden Info-Flyer, Namensnennung in Presseberichten und Werbung auf der speziellen Familienkarten-Seite auf der Homepage der Stadt Hilden.
5. Stadt Hilden
Die Stadt übernimmt die organisatorischen Aufgaben zur Umsetzung und Begleitung der Familienkarte Hilden (Entwurf und Beschaffung von Werbematerial, Kundenakquisition, Erstellung von Antragsunterlagen, Bearbeitung der Anträge, Ausstellung der Karten, Beratung aller Projektbeteiligten).
5.1 Ansprechpartner
Die Stadt Hilden (Team Bürgermeisterbüro) ist Ansprechpartner für alle Beteiligten (Familien, interessierte Unternehmen, Familienunternehmen, Dezernate, Kooperationspartner) und für die Organisation, Koordination und Abwicklung des Projektes zuständig.
5.2 Kooperationspartner
Kooperationspartner ist die Stadtmarketing Hilden GmbH. Sie unterstützt die Einführung und Umsetzung der Familienkarte Hilden mit know how, insbesondere wird sie die Familien-Unternehmen-Akquise unterstützen und die Kontakte fördern. Kooperationspartner für die Medienbegleitung ist die Rheinische Post Hilden. Sie wird auf die Einführung der Familienkarte mit speziellen Presseberichten hinweisen und regelmäßig über neue Angebote und Sonderaktionen berichten.
5.3 Werbematerial
Die Stadt Hilden stellt entsprechendes Werbematerial (Aufkleber Familien-Unternehmen) und sonstiges Werbematerial (Flyer) zur Verfügung, soweit es die Haushaltsmittel zulassen. Die Angebote der Familien-Unternehmen werden zusätzlich auf einer speziellen Familienkartenseite unter der Homepage der Stadt veröffentlicht.
5.4 Homepage
Für die Umsetzung dieser Richtlinien muss eine Homepage Familienkarte in Zusammenarbeit mit dem Multimediabüro entwickelt, eingerichtet und regelmäßig aktualisiert werden.
5.4 Stadt Hilden als Familien-Unternehmen
Eigene Angebote der Dezernate und städtischen Einrichtungen/Gesellschaften sollen entwickelt werden, soweit dies die finanziellen Mittel zulassen.
5.5 Kosten
Nach Einführung der Familienkarte entstehen durch die Betreuung und Unterstützung der Familienkarte Hilden laufende Kosten. Die Kosten werden auf ca. 16.000,-- Euro jährlich geschätzt. Die Haushaltsmittel hierfür sind entsprechend zu beantragen.
5.6 Erfolgsklausel
Sechs Monate nach Einführung der Familienkarte Hilden und nach einer Laufzeit von 12 Monaten ist ein Sachstands-/Erfolgsbericht an den Rat der Stadt Hilden zu geben.
6. Zuständigkeit
Die Einführung der Familienkarte Hilden liegt in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Die organisatorische und koordinatorische Einführung erfolgt durch das Team Bürgermeisterbüro in Zusammenarbeit mit den Dezernaten der Stadtverwaltung sowie den Kooperationspartnern. Nach Einführung der Familienkarte ist geplant, die Ausgabe und Betreuung der Karten durch das Dezernat III/Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing übernehmen zu lassen (2007).
Allgemeine Grundsätze