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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 502 des Gewerbegebietes im Bereich Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße / Herderstraße (gleichzeitig 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 und 1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 66A, 105, 106 und 183) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Zeit vom

11.12.2012 bis einschließlich 18.12.2012

während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zur Einsicht aus.
Die Offenlage ersetzt die sonst übliche Diskussion im Rahmen einer Bürgeranhörung. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet auf Grundlage des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten (Rahmenplan Spielhallen) der Stadt Hilden. Im Plangebiet sollen Spielhallen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Für Einzelhandels-betriebe und Betriebe des Erotik-Gewerbes sollen differenzierte Regelungen getroffen werden.

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen zu dem Planentwurf eingesandt oder vorgebracht werden.

Hier können Sie sich über den Bebauungsplan Nr. 502 informieren. (Bitte klicken) 

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner sind:

Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Bauleitplanung


Telefon: 02103 / 72-419
Fax: 02103 / 72-622
amt61@hilden.de
Raum: 439
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Verantwortlich ist: 

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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18.12.2012