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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

Der Bebauungsplan Nr. 66B, 3. Änderung liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom

 

11.01.2013 bis einschließlich 18.01.2013

 

während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zur Einsicht aus.

 

Die Offenlage ersetzt die sonst übliche Diskussion im Rahmen einer Bürgeranhörung. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des Gebietscharakters und der Struktur des vorhandenen Gewerbegebietes, welches vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes, insbesondere dem Kraftfahrzeug-Gewerbe und Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dient. Dazu sollen auf Grundlage und im Sinne des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts und des Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten der Stadt Hilden die Ansiedlung von Einzelhandel und Vergnügungsstätten planungsrechtlich gesteuert werden.  

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Öffnungszeiten des Planungs- und Vermessungsamtes
           

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr
08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

              
sowie nach Vereinbarung

18.01.2013