Liebe Bürgerinnen und Bürger,
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Der Bebauungsplan Nr. 66B, 3. Änderung liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom
11.01.2013 bis einschließlich 18.01.2013
während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zur Einsicht aus.
Die Offenlage ersetzt die sonst übliche Diskussion im Rahmen einer Bürgeranhörung. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung des Gebietscharakters und der Struktur des vorhandenen Gewerbegebietes, welches vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes, insbesondere dem Kraftfahrzeug-Gewerbe und Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dient. Dazu sollen auf Grundlage und im Sinne des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts und des Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten der Stadt Hilden die Ansiedlung von Einzelhandel und Vergnügungsstätten planungsrechtlich gesteuert werden.
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Ihre Ansprechpartner sind:
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Öffnungszeiten des Planungs- und Vermessungsamtes |
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:
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08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
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