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GartenlaubeDas Frühjahr ermuntert zur Gartenarbeit, aber auch zu baulichen Aktivitäten. Warum nicht auch ein Gartenhaus, ein Schwimmbecken, einen neuen Zaun errichten oder die Garage verlängern? Aber Vorsicht! Spätestens wenn die baulichen Vorstellungen verwirklicht wurden und ein Nachbar oder auch Andere berechtigt Beschwerde bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde einlegen, ist u.U. auch ein kleines Gartenhaus wieder zu entfernen. Die auch mit solchen so genannten Nebenanlagen und auch Garagen oder Carports einhergehenden Bauvorschriften sind den wenigsten Grundstückseigentümern bekannt. Die allgemeine Zulässigkeit, die evtl. Genehmigungsfreiheit oder auch Genehmigungspflicht, einzuhaltende Grenzabstände und Bauhöhen solcher Anlagen, sollte vor der Errichtung geklärt sein, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Rund um dieses Thema bietet die Stadtverwaltung Hilden interessierten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Architektinnen und Architekten, einen kostenlosen Vortrag durch den Sachgebietsleiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden, Herr Dipl.-Ing. Andreas Trapp, an. Soweit es der Rahmen der Veranstaltung zulässt, können auch individuelle Einzelfragen beantwortet werden.

Donnerstag, 11.03.2010 - 19:00 bis ca.21:30 Uhr - Weiterbildungszentrum "Altes Helmholtz" in Hilden, Gerresheimer Str. 20, Raum E.01.

Diese Veranstaltung finden Sie auch im VHS-Programmheft für das 1. Semester 2010 (Seite 23)