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Satzung |
Datum |
Änderung |
In Kraft getreten |
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Parkgebührenordnung |
29.08.2001 |
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01.01.2002 |
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung des Gesetzes vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 810) und des § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren vom 04.02.1981 (GV Bl. NW 1981, S. 48) hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung vom 04.07.2001 folgende Parkgebührenordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Für das Parken auf öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen (nachfolgend Parkfläche genannt) werden, soweit die Flächen mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, Parkgebühren erhoben.
§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeugs auf der Parkfläche.
§ 3 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt.
§ 4 Höhe der Parkgebühr
Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlichen oberirdischen Stellplatzanlagen
- montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr
- samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr
a) für Kurzzeitparken bis zu 30 Minuten 0,30 €
b) ansonsten für jede angefangene Stunde 0,50 €.
§ 5 In-Kraft-Treten
Die Parkgebührenordnung tritt ab 01.01.2002 in Kraft.