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Für die von der Stadt durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen erhebt die Stadt Benutzungsgebühren auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein Westfalen (KAG NW) in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein Westfalen (StrReinG NW). 

Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Längen der der jeweiligen Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite, die Straßenart und die Zahl der wöchentlichen oder 14-täglichen Reinigungen.

Bei einmaliger wöchentlichen bzw. 14-täglichen Reinigung der Fahrbahn, wobei Park- und Sicherheitsstreifen nur 14-täglich gereinigt werden, beträgt die Benutzungs­gebühr jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Stra­ße, die überwiegend

  

2005

2006

 2007 

 2008

2009

2010

2011

2012

2013

dem Fußgängerverkehr dient (Fußgängerzone)*,

  2,94 €

 1,43 €

 1,48 €

 1,48 €

 1,53 €

 1,53 €

 1,66 €

1,33 €

1,34 €
dem Anliegerverkehr dient (Anliegerstraße),

1,96 €

 1,90 €

 1,98 €

 1,98 €

 2,04 €

 2,04 €

2,22 €

1,77 €

1,79 €

dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen
dient (Haupterschließungsstraße),

1,76 €

 1,71 €

 1,78 €

 1,78 €

 1,83 €

 1,83 €

1,99 €

1,59 €

1,61 €
dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dient (Hauptverkehrsstraße innerörtlich),

1,57 €

 1,52 €

 1,58 €

 1,58 €

 1,63 €

 1,63 €

1,77 €

1,42 €

1,43 €
dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient (Hauptverkehrsstraße überörtlich),

1,37 €

 1,33 €

 1,38 €

 1,38 €

 1,43 €

 1,43 €

1,55 €

1,24 €

1,25 €

*Die Gebühr für die Fußgängerzone wurde aus darstellungstechnischen Gründen auf die 14tägliche Reinigung umgerechnet. Die Reinigung erfolgt allerdings wie gewohnt 11x wöchentlich.

Die Zugehörigkeit einer Straße sowie die Anzahl der wöchentlichen/14-täglichen Reinigungen in den einzelnen Straßen ergeben sich aus dem

Straßenverzeichnis (PDF, 223 kB)

.

Weitere Regelungen finden Sie in der Dokument-Einbindung: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Wichtiger Hinweis:

Ab 2012 wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 30.11.2011 für die Straßen, auf denen der zentrale Bauhof der Stadt Hilden den Winterdienst erledigt, eine separate Winterdienstgebühr erhoben. Hierzu erhalten Sie voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012 einen gesonderten Gebührenbescheid. In den oben genannten Gebührensätzen ab dem Jahr 2012 ist der Anteil für den Winterdienst nicht enthalten.

Winterdienstklasse

2012

2013

Prioritätenstufe 0

2,18 €

2,51 €

Prioritätenstufe 1

1,64 €

1,88 €

Prioritätenstufe 2

1,09 €

1,26 €

Prioritätenstufe 3

0,55 €

0,63 €

Prioritätenstufe 4

keine Gebühr

keine Gebühr