Die Sparkasse Hilden, Ratingen, Velbert folgt dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom gestrigen Tage in der Form, dass die Bauarbeiten zunächst eingestellt sind.
Da das Gericht in der erteilten Baugenehmigung eine Beeinträchtigung der Kläger sieht, kommt die Sparkasse Hilden, Ratingen, Velbert den Anwohnern entgegen und verzichtet auf die bisher geplante Versammlungsstätte. Dadurch reduziert sich auch die verkehrliche Belastung für die Anwohner der Bismarckstraße. Die Nutzungszeit der Sparkassen-Tiefgarage wird wie in Hilden allgemein üblich auf den Zeitraum vom 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr festgelegt.
Aufgrund dieser neuen Gegebenheiten wird das vorliegende Lärmgutachten unverzüglich überarbeitet.
Die Sparkasse Hilden, Ratingen, Velbert und die Stadt Hilden gehen davon aus, dass damit die Beanstandungen behoben werden können, da den Anregungen des Gerichtes in vollem Ausmaße gefolgt wird. Aus diesem Grunde wird wie auch vom Verwaltungsgericht angeregt ein Abänderungsantrag nach § 80 Punkt 7 Verwaltungsgerichtsordnung vorgelegt werden.
In den nächsten Tagen wird der Bürgermeister die Beteiligten zu einem klärenden Gespräch einladen.
Hilden, 18. Juni 2009
| Jörg Buschmann Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse HRV |
Günter Scheib Bürgermeister |