Hilfsnavigation

HGHLogo weiß HGH Schüler Ausschnitt Schulansichten HGH (7)

Was ist das? 

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land-und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer wird den Realsteuern zugeordnet.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser wird vom Finanzamt festgelegt.
Wenn im Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten worden sind, wird der Steuermessbetrag zerlegt. Als Zerlegungsmaßstab werden grundsätzlich die Arbeitslöhne herangezogen.
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt aufgrund des vom Finanzamtes festgelegten Steuermessbetrags - im Fall der Zerlegung aufgrund des Zerlegungsanteils - mit dem für den jeweiligen Erhebungszeitraum geltenden Hebesatz festgesetzt und erhoben.

Die Gewerbesteuer gehört wie die Grundsteuer zu den so genannten Real-, Objekt- oder Sachsteuern. Die Besteuerung beruht auf dem Gewerbesteuergesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4167), zulezt geändert durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 16. Mai 2003 (BGBl I S. 660 ) und der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl I S. 4180).
Zur Klärung von Zweifels- und Auslegungsfragen sind Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschriften herausgegeben worden.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt. 

 

Hebesätze in Hilden seit 1990

Jahr  1990  1991  1992  1993  1994  1995  1996  1997  1998  1999  2000  2001  2002  2003  2004

Hebesatz

350 350 350 350 350 380 380 380 380 380 380 380 380 380 380

 

Weitere Information zum Thema Gewerbesteuer erhalten Sie bei:

Amt für Finanzservice
Sachgebiet Steuern und Abgaben: Gewerbesteuern


Telefon: 02103 / 72 221
Raum: 244
steueramt@hilden.de
Fax: 02103 / 72 620
Nachricht schreiben
Adresse exportieren