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Zu den Grundbesitzabgaben gehört neben den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren auch die Grundsteuer. Versteuert wird jeder Grundbesitz, egal ob er
Den Wert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Die Steuerabteilung berechnet auf Grundlage dieses Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer, in dem sie ihn mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Den aktuellen Hebesatz finden Sie hier. |
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle an alle Grundbesitzer, die mit dem Gedanken spielen ihren Grundbesitz zu veräussern. Die Grundsteuer wird am Anfang eines Jahres immer für ein komplettes Kalenderjahr festgesetzt. Sollte der Grundbesitz nach dem 01.01. eines Jahres (beispielsweise am 15.01.2011) verkauft worden sein, ist für das ganze Jahr die Grundsteuer zu leisten. Eine Übertragung auf den Käufer ist rechtlich nicht möglich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an folgenden Ansprechpartner:
Amt für Finanzservice
Grundsteuer, Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungs- und Niederschlagsgebühr
Telefon: 02103 / 72 224
Raum: 246
steueramt@hilden.de
Fax: 02103 / 72 620
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Amt für Finanzservice
Sachgebiet Steuern und Abgaben: Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Erstattung von Kanalnutzungsgebühren
Telefon: 02103 / 72 223
Raum: 246
steueramt@hilden.de
Fax: 02103 / 72-620
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