Vor dem Einzug
F: Wie wird man Mieter bei der WGH?
A: Im Bestand der WGH befinden sich 114 öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsrecht und 49 ohne Belegungsrecht der Stadt sowie 31 frei finanzierte Mieteinheiten. Wohnungen ohne Belegungsrecht werden von der WGH an Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet. Für frei finanzierte Wohnungen ist kein WBS erforderlich. Interessenten können sich unter der Telefonnummer 02103/72-390 informieren. Zur gegenseitigen Absicherung verlangt die WGH von jedem Mieter eine Selbstauskunft. Diese muss vom Mietinteressenten persönlich in den Geschäftsräumen der WGH abgegeben werden.
Wohnungen, für die das Belegungsrecht bei der Stadt liegt, werden nach sozialer Bedürftigkeit vergeben. Anträge hierfür können beim Amt für Liegenschafts- und Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins gestellt werden.
F: Was bedeutet 2. Förderweg?
A: Einige Objekte der WGH sind öffentlich gefördert im 2. Förderweg. Das bedeutet, Mieter deren Einkommen die Grenze für einen Wohnberechtigungsschein um bis zu 60% überschreitet, dürfen diese Wohnung mit einem Preisaufschlag mieten.
F: Wo hat die WGH Wohnungen?
- A: Lehmkuhler Weg 30 (32 Wohneinheiten, WBS nötig,
- Auf dem Sand 29 (4 WE, WBS nötig)
- Gerresheimer Straße 19 (5 WE, WBS nötig)
- St. Konradallee 33a + b (14 WE, 2. Förderweg)
- Am Wiedenhof 2 + 4 (22 WE, WBS nötig)
- Am Feuerwehrhaus 19 + 21 (13 WE, WBS nötig)
- Hoffeldstraße 16 – 20 (25, WBS nötig)
- Leibnitzstraße 2 (6 WE, frei finanziert)
- Forstbachstraße 12 (6 WE, frei finanziert)
- Eisengasse 1 (4 WE, Altenwohnungen, WBS nötig)
- An der Bibelskirch 7 / Am Bürenbach 1 (18 WE, WBS nötig)
- Am Holterhöfchen 6 – 10 (18 WE, frei finanziert)
- Am Bürenbach 5 + 7 (16 WE, WBS nötig)
- Am Bürenbach 12 (12 WE, WBS nötig)
- Henkenheide 11 (2 WE, frei finanziert)
F: Wie groß sind die Wohnungen?
A: Die WGH verfügt über sehr unterschiedliche Wohnungen in Größen von ca. 40 bis 100 m².
F: Ist ein Wohnberechtigungsschein nötig?
A: Bei allen Wohnungen, die nicht frei finanziert sind, ist ein WBS nötig.
F: Ist Tierhaltung in WGH-Wohnungen möglich?
A: Generell ist die Haltung von Hunden, Tieren, die größer als eine Katze sind und exotischen Tieren (z.B. Schlangen) in WGH-Wohnungen nicht gestattet.
F: Muss eine Kaution gestellt werden?
A: Generell müssen drei Monats-Kaltmieten als Kaution hinterlegt werden. Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kaution kann durch die Bürgschaft eines öffentlichen Trägers ersetzt werden. Nach Ende des Mietverhältnisses wird die Kaution einschließlich angefallener Zinsen ausgezahlt.
F: Wird eine Maklerprovision fällig?
A: Nein, selbstverständlich werden alle Wohnungen der WGH ohne Makler und daher auch ohne Provision vermietet.
Nach dem Einzug
F: Wer renoviert wann?
A: Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die WGH verzichtet darauf, starre Fristen zu setzen. Hierbei versteht sich von selbst, dass die Wohnung in einem sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden muss.
F: Was ist bei Schäden zu unternehmen?
A: Wenn ein Schaden bemerkt wird, sollte er so schnell wie möglich gemeldet werden. Eine telefonische Meldung an die WGH genügt. Zu den üblichen Sprechzeiten ist die WGH unter der Telefonnummer 02103/72390 erreichbar. In dringenden Notfällen außerhalb der Sprechzeiten steht die Notrufnummer 02103/24500 zur Verfügung.
Beim Auszug
F: Was ist beim Auszug zu beachten?
A: Die Kündigungsfrist beträgt generell drei Monate. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen an WGH, Am Rathaus 1, 40721 Hilden
F: Wie werden Wohnungen übergeben?
A: Bei der Übergabe muss die Wohnung besenrein sein. Im Regelfall müssen die Wände mit weißer Rauhfasertapete versehen sein.