Nach § 61a Landeswassergesetz müssen Grundstückseigentümer Ihre im Erdreich verlegten Schmutzwasserleitungen bis spätestens 2015, in Wasserschutzzonen früher (2012/2013) auf Dichtigkeit prüfen lassen.
- Weitere Informationen hierzu:
- Klicken Sie hier, um sich ein Video zu diesem Thema anzuschauen.
Sie finden dieses auch unter der Adresse http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
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Infobroschüre zur Dichtigkeitsprüfung (PDF, 460 kB)
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Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung (PDF, 108 kB)
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Satzung über Entwässerung der Grundstücke und Anschluss an die öff. Abwasseranlage der Stadt Hilden (PDF, 109 kB)