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"Spielregeln in der Stadtbücherei"


  1. Die Stadtbücherei steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Als kommunale Einrichtung sollte sie von allen Benutzerinnen und Benutzern pfleglich behandelt werden.
  2. Für abhanden gekommene Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Fundsachen sind dem Personal der Stadtbücherei abzuliefern.
  4. Essen und Rauchen sind in öffentlichen Büchereiräumen nicht gestattet, Trinken ist nur im Erdgeschoss statthaft.
  5. Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden), Fahrräder, Kickboards, Inline-Skates, sonstige Sportgeräte und sperrige Güter dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden bzw. dort benutzt werden.
  6. Kindern unter 10 Jahren ist die Benutzung des Aufzugs ohne Begleitung nicht gestattet.
  7. Die Benutzer der Stadtbücherei haften für selbstverschuldete Sachbeschädigungen an Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten.
  8. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
  9. Die Besucher der Stadtbücherei sind verpflichtet, jede Störung des Betriebes zu unterlassen. Entsprechend ist die Benutzung von Handys, MP3-Playern und ähnlichen Geräten nicht gestattet.
  10. Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.


Hilden, Oktober 2005