"Spielregeln in der Stadtbücherei"
- Die Stadtbücherei steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Als kommunale Einrichtung sollte sie von allen Benutzerinnen und Benutzern pfleglich behandelt werden.
- Für abhanden gekommene Sachen wird nicht gehaftet.
- Fundsachen sind dem Personal der Stadtbücherei abzuliefern.
- Essen und Rauchen sind in öffentlichen Büchereiräumen nicht gestattet, Trinken ist nur im Erdgeschoss statthaft.
- Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden), Fahrräder, Kickboards, Inline-Skates, sonstige Sportgeräte und sperrige Güter dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden bzw. dort benutzt werden.
- Kindern unter 10 Jahren ist die Benutzung des Aufzugs ohne Begleitung nicht gestattet.
- Die Benutzer der Stadtbücherei haften für selbstverschuldete Sachbeschädigungen an Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten.
- Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
- Die Besucher der Stadtbücherei sind verpflichtet, jede Störung des Betriebes zu unterlassen. Entsprechend ist die Benutzung von Handys, MP3-Playern und ähnlichen Geräten nicht gestattet.
- Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.
Hilden, Oktober 2005