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Zum 01.08.2013 tritt der mit Spannung erwartete Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Kraft. Ab diesem Datum hat ein Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Stadt Hilden hat in der Vergangenheit enorme Anstrengungen unternommen, um ein gutes und ausreichendes Angebot der Kinder unter drei Jahren zu schaffen. So wurde in den letzten fünf Jahren das Platzangebot mehr als verdreifacht. Zum neuen Kindergartenjahr wird dadurch eine Versorgungsquote von über 47% möglich. Rechnet man allein die „Rechtsanspruchskinder“, also die ein- und zweijährigen Kinder, beträgt die Versorgungsquote sogar stolze 60%.

Dennoch wurde sorgenvoll auf die tatsächlichen Anmeldungen gewartet und trotz aller Anstrengungen Versorgungslücken befürchtet.

Nunmehr konnte nach Auswertung aller Nachfragen und Anmeldungen Beigeordneter Reinhard Gatzke entspannt feststellen: „Wir haben es geschafft. Die Versorgung aller Kinder unter drei Jahren, die für eine Betreuung angemeldet wurden, wird gelingen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann in Hilden im nächsten Kindergartenjahr erfüllt werden.“

Das Platzvergabeverfahren wird in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Alle Eltern, die noch keine Zusage erhalten haben, müssen sich keine Sorgen machen. Sie werden ein qualitativ gutes Angebot erhalten.

„Es war ein enormer Kraftakt, der allen Beteiligten viel abverlangt hat. Andrea Funke und ihr Team im Amt für Jugend, Schule und Sport, haben eine tolle Leistung gezeigt. Auch die Zusammenarbeit mit allen Kindergartenträgern und allen Kita-Leitungen hat hervorragend geklappt“, freute sich Reinhard Gatzke.
Der Dank der Stadt geht an dieser Stelle auch an die vielen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern in Hilden, die mit ihrer täglichen Arbeit alle Kinder auch außerhalb der Familien gut und verlässlich betreuen.

Amtsleiterin Noosha Aubel wies darauf hin, dass nunmehr allerdings erst ein Etappenziel erreicht sei. „Bedarf erzeugt Nachfrage, und so werden die Betreuungsquoten auch in Hilden weiter steigen. Wir werden bei der weiteren Planung auch die Betreuung der Kinder über drei Jahren nicht vernachlässigen. Die geplante Einrichtung einer Kita-Gruppe im Sommer im Holterhöfchen und die Erweiterung der Kita SPE-Mühle im nächsten Jahr werden uns dabei weiterhelfen.“

Mit der frühzeitigen Erfüllung des Rechtsanspruches hat die Stadt Hilden einen Riesenschritt nach vorne gemacht und ein klares Zeichen für die Kleinkinderbetreuung und für die Unterstützung der Familien gesetzt.