Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Hier finden Sie die Hundesteuersatzung der Stadt Hilden
Einen Vordruck zur Anmeldung von Hunden und Hinweise zu gefährlichen Hunden finden sie hier:
Anmeldung zur Hundesteuer
Höhe der Hundesteuer in Hilden
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1 Hund
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2 Hunde
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3 Hunde
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1 gefährlicher Hund |
2 gefährliche Hunde |
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Euro pro Jahr
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87,00
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108,00 (je Hund)
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120,00 (je Hund)
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672,00
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840,00 (je Hund) |
Weitere Information zum Thema Hundesteuer erhalten Sie bei:
Amt für Finanzservice
Sachgebiet Steuern und Abgaben: Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Erstattung von Kanalnutzungsgebühren
Telefon: 02103 / 72 223
Raum: 246
steueramt@hilden.de
Fax: 02103 / 72-620
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