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„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“: Dies bestimmt seit fünfzig Jahren das Grundgesetz.
Seit 1994 schreibt die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Einrichtung einer Gleichstellungsstelle in Städten über 10.000 Einwohner/innen vor. Auch das im Jahre 1999 erlassene Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet die Städte zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Damit dieser Verfassungsanspruch Realität wird, entstand 1987 auf Beschluss des Rates der Stadt erstmals eine Gleichstellungsstelle. Sie setzt sich für eine Weiterentwicklung frauengerechter Maßnahmen und Angebote ein, und zwar in Kooperation mit allen Dienststellen der Verwaltung, mit Verbänden, Sozialdiensten und Weiterbildungseinrichtungen. Unterstützung findet sie in zahlreichen Frauengruppen und Initiativen, die ihre Interessen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen und politischen Lebens engagiert vertreten.

Frauen finden in Hilden Beratungs- und Hilfeangebote für all ihre spezifischen Lebenssituationen vor. Und wer mit Gleichgesinnten gemeinsam etwas unternehmen möchte, findet im „Handbuch für Frauen“, das in der Gleichstellungsstelle erhältlich ist, eine Fülle von Adressen.

Frau Klemz

Die Gleichstellungsbeauftragte
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72 -122
Fax: 02103 / 72 - 609
gleichstellung@hilden.de
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