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Vergünstigung für Einkommensschwache

Einkommensschwache Hildener Bürgerinnen und Bürger können ab dem 1.7.2008  den Itter-Pass erhalten. Mit dieser Karte können zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.

Jedes Familienmitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erhält einen eigenen Itter-Pass;

dieser ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.

Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung nach den Bestimmungen des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Leistungsempfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) erhalten den Itter-Pass automatisch. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Ab dem 01.01.2011 können Wohngeldempfängerinnen und -empfänger auf Antrag einen Itter-Pass erhalten. Die Antragsformulare gibt es im Amt für Soziales und Integration - Wohngeldsachbearbeitung.

Broschuere-Itter-Pass

Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II können auf Antrag den Itter-Pass erhalten.

Hier muss jedoch der Antrag schriftlich gestellt werden.

Antragsformulare erhalten Sie direkt im Jobcenter ME-aktiv, Hofstr. 56-60, 40723 Hilden.

Welche Vergünstigungen und Ermäßigungen Sie erhalten können, ist dem  Vergünstigungskatalog (

Itter Pass (PDF, 204 kB)

) zu entnehmen.

Der Itter-Pass wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt.

Sollten Sie in diesem Zeitraum von Hilden wegziehen, so sind Sie verpflichtet den Itter-Pass zurückzugeben.