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Nach Ablauf eines Haushaltsjahres (31.12. eines Jahres) ist die Verwaltung verpflichtet alle Finanzvorgänge im Rahmen eines Jahresabschlusses abzurechnen und im Lage- und Rechenschaftsbericht zu dokumentieren.

Nachfolgend finden Sie die Lage- und Rechenschaftsberichte der letzten Jahre: