Hildener Präventionsmodell (HIP) zur Verhinderung von Jugendkriminalität Das Hildener Präventionsmodell zur Verhinderung von Jugendkriminalität (HIP) ist ein gemeinsames Projekt von Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft. Zielsetzung ist es, auf Straftaten von Kindern und Jugendlichen frühzeitig und abgestimmt zu reagieren, um ein Abgleiten in eine kriminelle Entwicklung zu verhindern. Im Fokus des Projektes stehen junge Straftäter, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder in dieser Richtung gefährdet erscheinen und minderjährige Kinder. Das HIP-Modell besteht aus drei Bausteinen:
Täter-Opfer-Ausgleich Von der Jugendgerichtshilfe und Honorarkräften werden Maßnahmen im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) begleitet. Zielsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Täter und Opfer einer Straftat methodisch strukturiert bei Erarbeitung einer Wiedergutmachung des entstandenen immateriellen und materiellen Schadens zu unterstützen. Durch diese Maßnahme können eine Schadensregulierung im Sinne des Opfers und Vereinbarungen über den zukünftigen Umgang von Täter und Opfer erzielt sowie aufwändige Strafverfahren vermieden werden. Ziel des Sozialen Trainingskurses ist die Aufarbeitung von Sozialisationsdefiziten, die Erarbeitung und die Erprobung alternativer Lebensformen und die Befähigung zur Selbsthilfe. Insbesondere sollen Realismus, Kommunikationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Selbstvertrauen und Toleranz entwickelt werden, um die soziale Handlungskompetenz zu erhöhen und erneute Straffälligkeit zu vermeiden. Soziale Trainingskurse werden in der Regel zweimal im Jahr von der Jugendgerichtshilfe angeboten.
Kurs für suchtgefährdete junge Menschen Für Jugendliche/Heranwachsende mit Suchterfahrung wird ein spezieller Kurs angeboten. Die Teilnehmer sind hauptsächlich durch ihren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden und leisten diesen Kurs zum Teil als richterliche Auflage ab. Konsumenten von so genannten harten Drogen gehören in der Regel nicht zur Zielgruppe des Kurses.
Betreuungsweisung Für gefährdete junge Straftäter kann eine Betreuungsweisung eingerichtet werden. Die Betreuung ist in aller Regel eine Einzelfallhilfe, durch die der delinquente Jugendliche/Heranwachsende in seiner persönlichen Lebenssituation durch eine pädagogische Fachkraft unterstützt und begleitet wird.
Verkehrserziehungskurs Für junge Straftäter, die durch Verkehrsdelikte auffällig geworden sind, wird in Kooperation mit der Polizei ein Verkehrserziehungskurs angeboten. In der Regel handelt es sich dabei um eine Kombination von praktischen Übungen und theoretischer Wissensvermittlung. Der Umfang beträgt ca. 10 Stunden, die Gruppenleitung wird von der Polizei übernommen. Kursinhalte sind Verhalten im Verkehr, Fahrzeugbeherrschung und Verkehrssicherheit, Gefahrenlehre, Alkohol im Straßenverkehr und Fragen zum Thema Führerschein und Versicherungsrecht. Nordprojekt Anliegen des Nordprojektes ist es, durch lebensraumnahe und zielgruppenspezifische Angebote gefährdete Kinder und Jugendliche im Stadtteil zu unterstützen und so eine weitere kriminelle Laufbahn zu verhindern. Das Projekt ist ein Ergebnis der Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Amt für Jugend, Schule und Sport. In enger Kooperation zwischen der Theodor-Heuss-Schule, Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung finden dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr themenspezifische pädagogische Angebote im Jugendzentrum Area 51 statt (Freizeitangebote, Kochangebot, Hausaufgabenbetreuung und Sport und Musikangebote).
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