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Hildener Präventionsmodell (HIP) zur Verhinderung von Jugendkriminalität

Das Hildener Präventionsmodell zur Verhinderung von Jugendkriminalität (HIP) ist ein gemeinsames Projekt von Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft. Zielsetzung ist es, auf Straftaten von Kindern und Jugendlichen frühzeitig und abgestimmt zu reagieren, um ein Abgleiten in eine kriminelle Entwicklung zu verhindern. Im Fokus des Projektes stehen junge Straftäter, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder in dieser Richtung gefährdet erscheinen und minderjährige Kinder. Das HIP-Modell besteht aus drei Bausteinen:

  1. Diversionstag
      
    Im Rahmen des monatlich stattfindenden Diversionstages werden Verfahren gegen junge Straftäter zeitlich hoch verdichtet durchgeführt. An dem Diversionstag werden die einzelnen Verfahrensschritte (Vernehmung und Erstellung des entsprechenden Protokolls durch die Polizei, Gespräch der Jugendgerichtshilfe mit dem jungen Straftäter und seinen Eltern und Maßnahmenvorschlag und Prüfung und Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft) an einem Tag und in einem Gebäude durchlaufen. Die verhängten Maßnahmen werden anschließend von der Jugendgerichtshilfe eingeleitet und überwacht. 
      
    Im Rahmen der bisher mit den Jugendlichen geführten Gespräche wurde deutlich, dass dieses Verfahren auch durch die Jugendlichen befürwortet wird, da das Verfahren nach relativ kurzer Zeit nahezu vollständig abgeschlossen werden kann. Positiv wurde von allen Beteiligten auch hervorgehoben, dass es aufgrund der kurzen Wege und der Interaktion unter den Beteiligten gelingt, eine Reaktion zu erarbeiten, die den betreffenden Jugendlichen möglichst angemessen erreicht und insofern maßgeschneidert werden kann.  
      
      
  2. Prävention von Jugendkriminalität bezogen auf Jugendliche, die mehrfach mit Delikten in Erscheinung getreten sind
      
    Jugendliche, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, sind diejenigen, die schnelle, abgestimmte und möglichst deliktbezogene Reaktionen benötigen. Ihre Gefährdung ist dann am größten, wenn Komponenten wie mangelnde Anerkennung, Schulversagen, Gewalt oder Desinteresse im Elternhaus, ausschließliche Cliquenanerkennung mit gemeinsamen Straftaten auftreten. Hier werden Hilfekonferenzen in Einzelfällen mit dem Ziel der Verhinderung weiterer Gefährdung eingeleitet werden. In der Helferkonferenz werden Maßnahmen abgestimmt und konsequent umgesetzt werden. Ein zur Verfügung stehendes Instrument ist die Einleitung einer kurzfristigen Bearbeitung und Terminierung eines Strafverfahrens, um eine schnelle Reaktion auf die Straftat zu ermöglichen.
      
      
  3. Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität für gefährdete Kinder
     
    Die Grundsätze des Diversionsverfahrens, das nur für Jugendliche gilt, wird angepasst auch für strafunmündige Kinder angewandt, die hinsichtlich einer kriminellen Entwicklung gefährdet erscheinen. Auch in diesen Fällen finden Gespräche mit den Eltern und der Polizei statt, um die Gefährdungen zu thematisieren und erzieherische Reaktionen abzusprechen.


Täter-Opfer-Ausgleich

Von der Jugendgerichtshilfe und Honorarkräften werden Maßnahmen im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs  (TOA) begleitet. Zielsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, Täter und Opfer einer Straftat methodisch strukturiert bei Erarbeitung einer Wiedergutmachung des entstandenen immateriellen und materiellen Schadens zu unterstützen. Durch diese Maßnahme können eine Schadensregulierung im Sinne des Opfers und Vereinbarungen über den zukünftigen Umgang von Täter und Opfer erzielt sowie aufwändige Strafverfahren vermieden werden.


Sozialer Trainingskurs

Ziel des Sozialen Trainingskurses ist die Aufarbeitung von Sozialisationsdefiziten, die Erarbeitung und die Erprobung alternativer Lebensformen und die Befähigung zur Selbsthilfe. Insbesondere sollen Realismus, Kommunikationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Selbstvertrauen und Toleranz entwickelt werden, um die soziale Handlungskompetenz zu erhöhen und erneute Straffälligkeit zu vermeiden. Soziale Trainingskurse werden in der Regel zweimal im Jahr von der Jugendgerichtshilfe angeboten.


Kurs für suchtgefährdete junge Menschen

Für Jugendliche/Heranwachsende mit Suchterfahrung wird ein spezieller Kurs angeboten.  Die Teilnehmer sind hauptsächlich durch ihren Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden und leisten diesen Kurs zum Teil als richterliche Auflage ab. Konsumenten von so genannten harten Drogen gehören in der Regel nicht zur Zielgruppe des Kurses.

  • Kursziele:
      
    • Kennenlernen der Drogenberatungsstelle
    • Bewusstseinsentwicklung für eigene Süchte, Wünsche, Emotionen
    • Wahrnehmung des eigenen Körpers
    • Stärkung des Selbstwertgefühls und der Willenskraft
    • Befähigung zur Selbsthilfe
    • Erweiterung der sozialen Handlungskompetenz


Betreuungsweisung

Für gefährdete junge Straftäter kann eine Betreuungsweisung eingerichtet werden. Die Betreuung ist in aller Regel eine Einzelfallhilfe, durch die der delinquente Jugendliche/Heranwachsende in seiner persönlichen Lebenssituation durch eine pädagogische Fachkraft unterstützt und begleitet wird.


Verkehrserziehungskurs

Für junge Straftäter, die durch Verkehrsdelikte auffällig geworden sind, wird in Kooperation mit der Polizei ein Verkehrserziehungskurs angeboten. In der Regel handelt es sich dabei um eine Kombination von praktischen Übungen und theoretischer Wissensvermittlung. Der Umfang beträgt ca. 10 Stunden, die Gruppenleitung wird von der Polizei übernommen. Kursinhalte sind Verhalten im Verkehr, Fahrzeugbeherrschung und Verkehrssicherheit, Gefahren­lehre, Alkohol im Straßenverkehr und Fragen zum Thema Führerschein und Versicherungsrecht.


Nordprojekt

Anliegen des Nordprojektes ist es, durch lebensraumnahe und zielgruppenspezifische Angebote gefährdete Kinder und Jugendliche im Stadtteil zu unterstützen und so eine weitere kriminelle Laufbahn   zu verhindern. Das Projekt ist ein Ergebnis der Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Amt für Jugend, Schule und Sport. In enger Kooperation zwischen der Theodor-Heuss-Schule, Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung finden dienstags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 13.00-16.00 Uhr themenspezifische pädagogische Angebote im Jugendzentrum Area 51 statt (Freizeitangebote, Kochangebot, Hausaufgabenbetreuung und Sport und Musikangebote).


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Jugendgerichtshilfe