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Für neu zugewanderte Jugendliche sind laut Zuwanderungsgesetz die Jugendmigrationsdienste zuständig. Sie wenden sich mit Beratung und Betreuung an junge Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr mit einer Daueraufenthaltsperspektive. Der Jugendmigrationsdienst wird vom Internationalen Bund IB angeboten.

Der Jugendmigrationsdienst ist ansprechbar für:

  • Jugendliche Ausländer und Aussiedler im Alter zwischen 12 und 27 Jahren, insbesondere diejenigen, die neu zugewandert und nicht mehr schulpflichtig sind
  • MitarbeiterInnen und Mitarbeiter von Ämtern, Betrieben, Einrichtungen und anderen Institutionen
  • Die Bevölkerung im Lebensumfeld junger Zuwanderer

Hier finden Sie nähere Informationen und Kontaktdaten für Hildener.