Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 04.04.2011 bis einschließlich 06.05.2011 haben Sie die Möglichkeit, sich an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Hilden aktiv zu beteiligen. Sie können zu dem im Internet zur Verfügung stehenden Entwurf Änderungen und Ergänzungen anregen, die Sie bitte der Stadt Hilden an das Planungs- und Vermessungsamt (Adresse siehe unten) übersenden.
Die Stadt Hilden ist auf Grund der §§ 47a - 47f des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, für besonders von "Umgebungslärm" betroffene Bereiche im Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Im Sinne der EU-Richtlinie werden im Allgemeinen unter "Umgebungslärm" belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, verstanden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen.
Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.
Aus der Analyse der Lärmkartierung und der Betroffenenzahlen stellen folgende Straßen Lärm- und Konfliktschwerpunkte dar:
• A3 (zwischen Autobahnkreuz Hilden und Stadtgrenze Hilden/Solingen)
• Walder Straße (zwischen Ostring und Stadtgrenze Solingen)
• Klotzstraße / Richrather Straße (zwischen Berliner Straße / Fritz- Gressard-Platz und Baustraße)
Die Informationen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Hilden inkl. der Maßnahmenvorschläge können Sie hier einsehen [Bitte anklicken].
Verantwortlich ist das:
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Ihr Ansprechpartner ist insbesondere:
SG Planung: Stadtplanung/konzeptionelle Verkehrsplanung
Telefon: 02103 72-418
Fax: 02103 72-622
amt61@hilden.de
Raum: 441
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Wir beraten und informieren Sie gerne während unserer folgenden Öffnungzeiten:
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