Hilfsnavigation

HGHLogo weiß HGH Schüler Ausschnitt Schulansichten HGH (7)

Es gibt eine einfache Grundregel:

Jede(r) hat sich so zu verhalten, dass Lärm vermieden wird.

Die wichtigsten Regeln zur Lärmvermeidung sind hier beispielhaft aufgeführt.

Feuerwerk   

Das Abbrennen von Feuerwerken unterliegt sehr strengen Maßgaben.

Feuerwerke werden unterteilt in verschiedene Klassen. Üblicherweise sind für Sie nur die Feuerwerke der Klassen I (Kleinstfeuerwerk, z.B. Tischfeuerwerk) und Klasse II (Kleinfeuerwerk, z.B. Silvester-”Knaller”) erhältlich. Diese dürfen nur in der Zeit vom 28. - 31. Dezember eines Jahres verkauft und nur zwischen Silvesterabend und Neujahrsmorgen abgebrannt werden.

Andere Feuerwerke (insbesondere der Klassen III und IV) dürfen nur durch hierfür besonders bevollmächtigte Fachleute (staatlich anerkannte Feuerwerker) abgebrannt werden.

Nachtruhe

Es sind alle Betätigungen zu unterlassen, die die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu stören geeignet sind. Störungen der Nachtruhe können beispielsweise hervorgerufen werden durch lautes Singen, Türenschlagen, handwerkliche Tätig­keiten, Feiern usw. Insbesondere ist die weit verbreitete Annahme falsch, dass jede(r) zweimal jährlich das Recht habe, abends ungestraft laut privat zu feiern.

Tierhaltung

Tiere sind so zu halten, dass niemand durch den durch die Tiere erzeugten Lärm erheblich belästigt wird.

Tongeräte

Musikinstrumente, Radios und ähnliche Geräte dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht belästigt werden.

Der Gebrauch solcher Geräte auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ist ohne ordnungsbehördliche Genehmigung  nicht erlaubt.