- Der 14. Landtag Nordrhein-Westfalen wird am 22.05.2005 für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
- Ingesamt werden bei der anstehenden Landtagswahl 181 Abgeordnete gewählt.
- Im Grundsatz werden 128 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landesreservelisten der Parteien gewählt.
- Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit dieser wählt er den Wahlkreisbewerber und gleichzeitig die Landesliste derjenigen Partei, für die der Bewerber aufgestellt ist.
Die Landesreservelisten sind nicht nur Ersatz- oder Sekundärlisten, sondern ihre Funktion ist es zunächst einmal das Verhältnis der Zahl der Wahlkreisabgeordneten zur Zahl der Listensitze von 7:3 auszugleichen.
- Das Wahlsystem des Landeswahlgesetzes ist also eine Verbindung aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in Wahlkreisen und ausgleichender Verhältniswahl nach Landesreservelisten.