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  • Der 14. Landtag Nordrhein-Westfalen wird am 22.05.2005 für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

  • Ingesamt werden bei der anstehenden Landtagswahl 181 Abgeordnete gewählt.

  • Im Grundsatz werden 128 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landesreservelisten der Parteien gewählt.

  • Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit dieser wählt er den Wahlkreisbewerber und gleichzeitig die Landesliste derjenigen Partei, für die der Bewerber aufgestellt ist.
    Die Landesreservelisten sind nicht nur Ersatz- oder Sekundärlisten, sondern ihre Funktion ist es zunächst einmal das Verhältnis der Zahl der Wahlkreisabgeordneten zur Zahl der Listensitze von 7:3 auszugleichen.  

  • Das Wahlsystem des Landeswahlgesetzes ist also eine Verbindung aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in Wahlkreisen und ausgleichender Verhältniswahl nach Landesreservelisten.