Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag (22.05.2005)
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung haben (bei mehreren Wohnungen zählt der Hauptsitz) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen auf der Homepage der Landeswahlleiterin NRW [externer Link].