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Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag (22.05.2005)

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung haben (bei mehreren Wohnungen zählt der Hauptsitz) oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen auf der Homepage der Landeswahlleiterin NRW [externer Link].