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Das Haushaltsrecht für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist neu definiert worden. Die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)“ ab dem Haushaltsjahr 2007 stellt einen wichtigen Abschnitt im Prozess der Umstellung des Haushaltsrechtes der Gemeinden dar.  Alle Gemeinden des Landes müssen bis zum Jahre 2009 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen auf der Basis einer kaufmännischen doppelten Buchführung umstellen. Ziel der Reform soll sein, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten. Die bisherige kameralistische Erfassung von Ausgaben und Einnahmen reicht dazu bekanntlich nicht aus.

Um aber den kompletten Ressourcenverbrauch darzustellen, ist es unabdingbare Voraussetzung, dass eine Eröffnungsbilanz aufgestellt wird. In § 92 Gemeindeordnung ist daher festgelegt, dass die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfassen, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen hat. 

Erstmalig wird im kommunalen Bereich eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen, aus der die wirtschaftliche Lage erkennbar ist. Auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften sind die Bilanzen der Gemeinden, wie auch im Handelsrecht, einheitlich gegliedert. 

Auch wenn die Eröffnungsbilanz per 1.1.2007 nur aus „wenigen“ summarischen Einzelpositionen auf der Aktiv- und Passiv-Seite besteht, so sind im Hintergrund doch sehr viele Anlagegüter bzw. Positionen zu bewerten und zu erfassen gewesen.

Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist die Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden zum 01.01.2007 ein wichtiger Baustein. Aufbauend hierauf besteht die Möglichkeit, den ersten Jahresabschluss nach Prüfung der Bilanz aufstellen zu können.  

Nunmehr ist es soweit: Die Verwaltung hat alle Arbeiten rund um die Eröffnungsbilanz erfolgreich abgeschlossen und kann Ihnen nachfolgend die Eröffnungsbilanz vorstellen. Sie wurde am 19. September 2007 in den Rat eingebracht und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet. Weiterhin hat die Gemeindeprüfungsanstalt die Eröffnungsbilanz geprüft. Die sich hieraus ergebenden ("kleineren") Veränderungen fanden Niederschlag in das Zahlenwerk. Die erneut auf- und festgestellte Eröffnungsbilanz trägt das Datum 24. Januar 2008. Endgültig festgestellt wurde sie in der Ratssitzung am 05. März 2008.

Hier ist die Eröffnungsbilanz in Kurzform. Die Langversion mit den Erläuterungen können Sie unter dem nachfolgendem Link herunter laden:

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden zum 01.01.2007 (PDF, 1.3 MB, )

Aktiva

Passiva

1. Anlagevermögen

490.658.738,61

1. Eigenkapital

289.491.084,82

    1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

643.119,97

2. Sonderposten

109.786.845,19

    1.2 Sachanlagen

462.433.589,50

3. Rückstellungen

61.185.978,87

    1.3 Finanzanlagen

27.582.029,14

4. Verbindlichkeiten

29.948.818,11

2. Umlaufvermögen

7.141.240,43

5. Passive Rechnungsabgrenzung

7.792.270,53

    2.1 Vorräte

337.255,05

    2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.057.147,69

    2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

0

    2.4 Liquide Mittel

1.746.837,69

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

405.018,48

Summe AKTIVA

498.204.997,52

Summe PASSIVA

498.204.997,52

Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen selbstverständlich die unten genannten Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Stadtkämmerer und Amtsleiter
Amt für Finanzservice


Telefon: 02103 / 72 202
Fax: 02103 / 72 604
finanzen@hilden.de
www.hilden.de
Raum: 235
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Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung, Projektleitung NKF
Amt für Finanzservice
SG Zentrale Buchhaltung


Telefon: 02103 / 72-209
Fax: 02103 / 72-604
buchhaltung@hilden.de
www.hilden.de
Raum: 261
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