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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Rat der Stadt Hilden hat am 03.11.2010 den Aufstellungsbeschluss der

„Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Hilden“

gefasst.

Damit wurde vom Stadtentwicklungsausschuss offiziell das Verfahren eingeleitet, den heute rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan - der 1993 nach zehnjähriger Vorbereitungszeit rechtskräftig wurde - aus verschiedenen Gründen für das gesamte Stadtgebiet zu erneuern.
Wenn Sie hier klicken, können Sie sich über den Verlauf und die Inhalte des Aufstellungsverfahrens informieren.


Bedeutung und Funktion des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan stellt den Rahmen für die zukünftige Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar, man kann also auch von einem Bodennutzungskonzept sprechen.
Es sollen alle an die künftige Raumnutzung gestellten Ansprüche (städtebauliche Entwicklungsvorstellungen) zu einem Ausgleich gebracht, bzw. sinnvoll gegeneinander abgewogen werden.
Der Flächennutzungsplan hat sowohl eine Ordnungs- und Entwicklungsfunktion sowie eine Steuerungsfunktion. Er soll die Zielvorstellungen der Bürger, der Träger öffentlicher Belange ( Behörden, die sich mit dieser Thematik beschäftigen ) sowie der Gemeinde beinhalten. Andererseits ist er auch den Zielen der Raumordnung, d.h. der übergeordneten Planung anzupassen.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist allgemein, generalisierend oder typisierend, d.h. dass der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung nur in den Grundzügen zeigt.
Ein Flächennutzungsplan hat keine Normkraft, sondern ist ein „Verwaltungsprogramm“, aber

  • ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
    (Ausnahme: Bebauungspläne der Innenentwicklung)
  • der Flächennutzungsplan ist Grundlage zur Bewertung im Außenbereich
  • öffentliche Planungsträger müssen sich dem FNP anpassen


Gründe zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Der aktuelle Flächennutzungsplan ist von 1993 (mit einer Vorbereitungszeit von 10 Jahren – Aufstellungsbeschluss 1983) und damit seit 17 Jahren rechtsverbindlich.
Es gibt bereits 29 rechtskräftige Änderungen des Flächennutzungsplans (sowie 18 nicht beendete Änderungsverfahren), so dass das Gesamtkonzept bezüglich der heutigen städtebaulichen Vorstellungen überprüft werden sollte.
Die geänderten Bedingungen bezüglich der Bevölkerungsentwicklung (Stagnation bis leichter Rückgang) wirken sich auch auf die Bodennutzung – insbesondere bezüglich der Gemeinbedarfsanlagen und der Entwicklung neuer Wohngebiete - aus.
Durch den Aufbau eines Geographischen Informationssystems (GIS) ist weiterhin eine verbesserte analytische Planung in der Stadtentwicklung als Grundlage der Darstellung des Flächennutzungsplanes verbunden.


 Vorgehensweise sowie Arbeitsstruktur für das Jahr 2011

Abstimmung des Konzeptentwurfes des FNP mit internen Ämtern, unter anderem durch fachbezogene Arbeitgespräche.
Diskussion des überarbeiteten Entwurfes und der ersten Abwägungsergebnisse bei einem Termin mit allen internen Ämtern.
Vorstellung des Entwurfes und der Ergebnisse der Ämterbeteiligung im Verwaltungsvorstand.
Vorstellung des intern abgestimmten Entwurfes im Stadtentwicklungsausschuss .
Erste Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange mit einem im Stadtentwicklungsausschuss positiv zur Kenntnis genommenen Entwurf.


Gutachten, Konzepte, Prognosen:

Folgende Unterlagen liegen bereits vor und können unmittelbar eingebunden werden:


Über den jeweiligen Stand der Bearbeitung werden Sie an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen von den nachstehend zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Planungs- und Vermessungsamtes der Stadt Hilden, informiert:

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Ihre Ansprechpartner/innen sind:

Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Stadtplanung/Stadtentwicklungsplanung


Telefon: 02103 72-420
Fax: 02103 72-622
iris.holstraeter@hilden.de
Raum: 439
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Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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