Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Rat der Stadt Hilden hat am 03.11.2010 den Aufstellungsbeschluss der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Hilden
gefasst.
Damit wurde vom Stadtentwicklungsausschuss offiziell das Verfahren eingeleitet, den heute rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan - der 1993 nach zehnjähriger Vorbereitungszeit rechtskräftig wurde - aus verschiedenen Gründen für das gesamte Stadtgebiet zu erneuern.
Wenn Sie hier klicken, können Sie sich über den Verlauf und die Inhalte des Aufstellungsverfahrens informieren.
Bedeutung und Funktion des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan stellt den Rahmen für die zukünftige Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet dar, man kann also auch von einem Bodennutzungskonzept sprechen.
Es sollen alle an die künftige Raumnutzung gestellten Ansprüche (städtebauliche Entwicklungsvorstellungen) zu einem Ausgleich gebracht, bzw. sinnvoll gegeneinander abgewogen werden.
Der Flächennutzungsplan hat sowohl eine Ordnungs- und Entwicklungsfunktion sowie eine Steuerungsfunktion. Er soll die Zielvorstellungen der Bürger, der Träger öffentlicher Belange ( Behörden, die sich mit dieser Thematik beschäftigen ) sowie der Gemeinde beinhalten. Andererseits ist er auch den Zielen der Raumordnung, d.h. der übergeordneten Planung anzupassen.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist allgemein, generalisierend oder typisierend, d.h. dass der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung nur in den Grundzügen zeigt.
Ein Flächennutzungsplan hat keine Normkraft, sondern ist ein Verwaltungsprogramm, aber
- ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
(Ausnahme: Bebauungspläne der Innenentwicklung) - der Flächennutzungsplan ist Grundlage zur Bewertung im Außenbereich
- öffentliche Planungsträger müssen sich dem FNP anpassen
Gründe zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Der aktuelle Flächennutzungsplan ist von 1993 (mit einer Vorbereitungszeit von 10 Jahren Aufstellungsbeschluss 1983) und damit seit 17 Jahren rechtsverbindlich.
Es gibt bereits 29 rechtskräftige Änderungen des Flächennutzungsplans (sowie 18 nicht beendete Änderungsverfahren), so dass das Gesamtkonzept bezüglich der heutigen städtebaulichen Vorstellungen überprüft werden sollte.
Die geänderten Bedingungen bezüglich der Bevölkerungsentwicklung (Stagnation bis leichter Rückgang) wirken sich auch auf die Bodennutzung insbesondere bezüglich der Gemeinbedarfsanlagen und der Entwicklung neuer Wohngebiete - aus.
Durch den Aufbau eines Geographischen Informationssystems (GIS) ist weiterhin eine verbesserte analytische Planung in der Stadtentwicklung als Grundlage der Darstellung des Flächennutzungsplanes verbunden.
Vorgehensweise sowie Arbeitsstruktur für das Jahr 2011
Abstimmung des Konzeptentwurfes des FNP mit internen Ämtern, unter anderem durch fachbezogene Arbeitgespräche.
Diskussion des überarbeiteten Entwurfes und der ersten Abwägungsergebnisse bei einem Termin mit allen internen Ämtern.
Vorstellung des Entwurfes und der Ergebnisse der Ämterbeteiligung im Verwaltungsvorstand.
Vorstellung des intern abgestimmten Entwurfes im Stadtentwicklungsausschuss .
Erste Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange mit einem im Stadtentwicklungsausschuss positiv zur Kenntnis genommenen Entwurf.
Gutachten, Konzepte, Prognosen:
Folgende Unterlagen liegen bereits vor und können unmittelbar eingebunden werden:
- Sportstättenmodernisierungskonzept
- Altenpflegekonzept (Kreis Mettmann)
- Altlastenverdachtsflächenkataster inklusive Sachstandsbericht (Kreis Mettmann)
- Abfallwirtschaftskonzept (Kreis Mettmann)
- Landschaftsplan aus 1995 bisher keine inhaltliche Überarbeitung für Raumeinheit D (Hilden, Langenfeld, Monheim), aber zur Fortschreibung vorgesehen (Kreis Mettmann)
- Wasserschutzgebiet im Entwurf (Bezirksregierung Düsseldorf)
- Siedlungsdichtegutachten aus 1997
- Grünordnungsplan (GOP) aus 2001
- Verkehrsentwicklungsplan aus 2004
- Spielplatzbedarfsplan aus 2004
- Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept aus 2005
- Schulentwicklungsplan aus 2007 (wird im Bereich Grundschule überarbeitet und 2011 fertig gestellt)
- Kindergartenbedarfsplan bis 2014, wird in 2011 fertig gestellt
- Lärmkartierung aus 2008
- Klima- und immissionsökologische Analyse aus 2009
- Faunistische Erhebung aus 2009 (für die faktischen Freiflächen, die evtl. zur Versiegelung vorgesehen werden)
- Bevölkerungsprognose aus 2010
- Strategisches Stadtentwicklungskonzept aus 2010
Über den jeweiligen Stand der Bearbeitung werden Sie an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen von den nachstehend zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Planungs- und Vermessungsamtes der Stadt Hilden, informiert:
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen
Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Ihre Ansprechpartner/innen sind:
SG Planung: Stadtplanung/Stadtentwicklungsplanung
Telefon: 02103 72-420
Fax: 02103 72-622
iris.holstraeter@hilden.de
Raum: 439
Nachricht schreiben
Adresse exportieren
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung
Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
Nachricht schreiben
Adresse exportieren