Das Plangebiet liegt im Süden von Hilden an der Schützenstraße und umfasst die Grundstücke Schützenstraße 140, 142 und 144 mit der Katasterbezeichnung Flur 56, Flurstücke 46, 201 und 202 in der Gemarkung Hilden.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll auf den Grundstücken Baurecht für den Bau von acht Einfamilienhäusern in Form von Doppelhaushälften geschaffen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Zeit der Auslegung Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden können.
Hier können Sie den Bebauungsplanentwurf, den Entwurf der Begründung sowie die Sitzungsvorlage mit den Abwägungen der Anregungen und den Offenlagebeschluss einsehen:
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244 A ( Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 ) (PDF, 162 kB)
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 244 A ( Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 ) (PDF, 3.2 MB)
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Sitzungsvorlage zur Abwägung der Anregungen und Beschluss der Offenlage SV-1-422 (PDF, 203 kB)
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