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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der  Bebauungsplan Nr. 99, 1. vereinfachte Änderung für den Bereich Gustav-Mahler-Straße / Furtwänglerstraße  liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom

1. März 2013 bis  2. April 2013 

während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, zu jedermanns Einsicht aus. Unsere Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll das Nahversorgungszentrum in seiner Funktion gesichert werden, indem Vergnügungsstätten inkl. Spielhallen und sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

Im Übrigen sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 99 unverändert bleiben.

Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Hilden zwischen der Gustav-Mahler-Straße im Westen und der Furtwänglerstraße im Osten. Es umfasst die Flurstücke 187, 189, 394 und 395 in Flur 28 in der Gemarkung Hilden.

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden.

Hier können Sie sich über den Bebauungsplan Nr. 99, 1. Änderung, informieren: 

Ihre Ansprechpartner sind:

Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Autor: M. Noubours, 03.04.2013