Der Bebauungsplan Nr. 18 A, 2. Änderung für den Bereich Pungshausstraße / Grünstraße liegt zu Zeit öffentlich aus.
Im Oktober 2003 wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses bekannt gemacht, den Bebauungsplan Nr. 18 A, 2. Änderung aufzustellen.
Ende November 2003 wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt. Nach einer weiteren Präzisierung des Bebauungsplan-Entwurfes wurde anschließend im Januar 2004 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es wurden Behörden, Institutionen, Fachämter und Vereine um eine Stellungnahme gebeten. Aus dem Rücklauf ergaben sich Anregungen, die aus Sicht der Verwaltung problemlos in den bisherigen Entwurf eingearbeitet werden konnten. Der Bebauungsplan wurde dementsprechend angepasst und hat nun eine Qualität erreicht, die eine öffentliche Auslegung als nächsten Verfahrensschritt möglich macht. Diese öffentliche Auslegung (Offenlage) wird nun durchgeführt.
Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Straßen Pungshausstraße / Grünstraße und ist ein Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 18 A, der aus dem Jahre 1974 stammt. Das betroffene Plangebiet umfasst die Flurstücke 546, 600, 605, 606, 607, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009 und einen Teilbereich des Flurstückes 1162 in der Flur 60 der Gemarkung Hilden. Das vorhandene Planungsrecht lässt sich aufgrund der vorhandenen Grundstückszuschnitte im Plangebiet der 2. Änderung nicht realisieren. Darum ist eine Neuplanung für diesen Bereich erforderlich.Mit der Änderung ist beabsichtigt, die in den langjährigen Umlegungsverhandlungen erzielten Ergebnisse in konkretes Planungsrecht zu übertragen. Dies beinhaltet zum Teil eine nun offene Bauweise. Außerdem werden Baugrenzen neu zugeschnitten.
Der Bebauungsplansentwurf liegt nun einschließlich Begründung vom 14.06.2004 bis einschließlich 16.07.2004 im Rathaus der Stadt Hilden ( 4. Etage, Zimmer 440 - Offenlageraum ) während der Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Zeit der Auslegung Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden können.
Hier können Sie den Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die Sitzungsvorlage mit der Abwägung der Anregungen und den Offenlagebeschluss einsehen:
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18A, 2. Änderung (DWF, 1 MB)
(Zur Ansicht ist der Autodesk Express Viewer notwendig.
Der Viewer setzt ein Windows-Betriebssystem 98/NT/ME/2000/XP voraus.)
Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 18A, 2. Änderung (PDF, 184 kB)
(Zur Ansicht ist der Acrobat Reader notwendig.)
Sitzungsvorlage Nr. IV-1-379 (PDF, 163 kB)
(Zur Ansicht ist der Acrobast Reader notwendig.)
Über Anregungen und Diskussionsbeiträge freuen wir uns. Bitte wenden Sie sich an das
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Fax: 02103 / 72-622
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Leider können nur Anregungen im Bebauungsplanverfahren formal berücksichtigt werden, die entweder original unterschrieben werden ( Brief, Fax…) oder mit einer registrierten digitalen Signatur „unterschrieben“ sind (email).
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Weitere Informationen zur Bauleitplanung bei der Stadt Hilden finden Sie hier.