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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vom 10.09.2012 bis einschließlich 12.10.2012 liegt der Bebauungsplan Nr. 78C, 2. vereinfachte Änderung für den Bereich Berliner Straße/ Schwanenstraße/ Itter einschließlich Begründung im Rathaus der Stadt Hilden (4. Etage, Zi. 440) während der Dienststunden öffentlich aus.

Das Plangebiet liegt am Westrand des Hildener Stadtzentrums.
Es wird begrenzt durch die Berliner Straße im Nordwesten, die Schwanenstraße im Nordosten, den Itterbach im Südosten und die Benrather Straße im Südwesten.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die stadtverträgliche Nutzung dieses Kerngebietes gesichert werden, indem Vergnügungsstätten inkl. Spielhallen und sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Im Übrigen sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 78C sowie des Bebauungsplanes Nr. 78C, 1.vereinfachte Änderung unverändert bleiben.

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich sämtliche Unterlagen zum Bebauungsplan auf der städtischen Internetseite anzuschauen.

Sie finden sie unter: www.hilden.de >Bauen/Umwelt>Infoportal zur Stadtplanung>Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen>Mitte>78C-02

Verantwortlich ist:

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Ihr Ansprechpartner ist:

Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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13.10.2012