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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der Bebauungsplan Nr. 232, 1. Änderung für den Bereich A 46 / Hühnergraben / Giesenheide  liegt einschließlich Begründung  vom

                                                           04.02.2013 bis einschließlich 04.03.2013          

im Rathaus der Stadt Hilden (4. Etage, Zi. 440) während der Dienststunden öffentlich aus.

Das Plangebiet der 1. Änderung liegt im zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebiets in der Giesenheide zwischen A 46 / Hühnergraben / Kosenberg und Nordring und umfasst in der Gemarkung Hilden die Flurstücke 119, 125, 126, 147, 181, 205, 206 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216 und 217 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 219 und 220 in der Flur 25 sowie die Flurstücke 206, 216, 217, 218, 219, 222, 223, 231 und 232 sowie Teilfläche aus Flurstück 233 in der Flur 36.


Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 232 soll neben der Anpassung des Bauplanungsrechts an heutige Gegebenheiten und gesetzliche Vorgaben insbesondere die geplante öffentliche Straße Giesenheide verkürzt werden, so dass der „abschließende Wendehammer“ künftig östlich des Hühnergrabens liegt. Die gewerblichen Bauflächen nord-westlich des Hühnergrabens sollen dann durch eine private Straße / Grundstückszufahrt erschlossen werden.

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen zum Planentwurf vorgebracht werden.

Ebenso haben Sie hier die Möglichkeit, sich alle Unterlagen vorab anzusehen:

Ihre Ansprechpartner sind:

Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung: Stadtplanung/konzeptionelle Verkehrsplanung


Telefon: 02103 72-418
Fax: 02103 72-622
amt61@hilden.de
Raum: 441
Nachricht schreiben
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Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Autor: M. Noubours, 04.03.2013