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Streit mit dem Nachbarn - oder - wann darf ich eigentlich meinen Rasen mähen???

Wer hat es nicht schon erlebt? Samstag mittag, zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, die Sonne scheint, Sie machen es sich auf Ihrer Terrasse oder in Ihrem Garten bei einer Tasse Kaffe gemütlich - oder - genießen einfach nur die Ruhe, das Zwitschern der Vögel und lassen die Seele baumeln...

...und plötzlich schmeißt Ihr Nachbar seinen Rasenmäher an...

Die hieraus oftmals resultierenden Konflikte basieren auf dem weit verbreiteten Irrtum, dass es eine allgemein gültige Regelung zur Mittagsruhe gibt.

Fakt ist...

- dass es in Nordrhein-Westfalen keine Regelung (Landesrecht) gibt, die eine generelle Mittagsruhe festlegt,

- dass auch in Hilden keine ordnungsbehördliche Verordnung (Satzung) hierzu existiert,

- aber auch, dass der Bundesgesetzgeber den Betrieb von Geräten und Maschinen in einer auf Basis des Bundes-  Immissionsschutzgesetzes erlassenen Verordnung vom 29. August 2002 neu geregelt hat.

Nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung gilt unter anderem...

dass in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten Geräte und Maschinen an  Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden dürfen,

- dass an Werktagen (hierzu zählt auch der Samstag) eine Vielzahl von Geräten und Maschinen

durchgängig von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden dürfen,

- hingegen bestimmte Geräte und Maschinen an Werktagen ­nur in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingeschränkt betrieben werden dürfen.

Was gilt für die typischen Gartengeräte?

Auf eine Auflistung aller in der Verordnung genannten Geräte und Maschinen wird hier verzichtet. Doch was gilt für Ihren Garten?

1. Der Rasenmäher kann werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ohne Einschränkung betrieben werden.

2. Dies gilt auch für Rasentrimmer/Rasenkantenschneider.

3. Für Laubbläser und Laubsammler  gelten hingegen die eingeschränkten Betriebszeiten, d.h. der Betrieb ist nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr zulässig, es sei denn sie sind mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet. Dieses für die Europäische Union geltende Umweltzeichen bedeutet, dass die erweiterten Betriebszeiten von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr uneingeschränkt bestehen.

Nachbarschaftsgedanke und gegenseitige Rücksichtnahme!

Soweit die Rechtslage...Doch es bedarf eigentlich keiner Bestimmungen, wenn nachbarschaftlich der Gedanke der gegenseitige Rücksichtnahme gepflegt wird.

Auch wenn es erlaubt ist; muss der Rasen denn unbedingt zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr gemäht werden?

Vermeiden Sie doch einfach unnötige Konflikte durch Ihr Entgegenkommen!!!