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Der Rat der Stadt Hilden befasste sich in einer Sondersitzung am 16. August noch einmal mit dem am 21. Juni 2006 zur Umgestaltung des alten Marktes gefassten Beschluss.Vor dem Hintergrund des eingereichten Bürgerbegehrens wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

1.   Der weitere Vollzug des Ratsbeschlusses vom 21.06.06 wird bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens und einem evtl. Bürgerentscheid ausgesetzt. Bis dahin werden keine weiteren Ausgaben für den Umbau des Alten Markt getätigt.

Die Zwischenzeit soll dazu genutzt werden, durch gezielte Informationsveranstaltungen (z.B. Dauerbüro auf dem alten Markt) die Bürgerinnen und Bürger ausführlich zu informieren und mit entsprechendem, allgemein verständlichem Material zu versorgen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen für den Ausbau des Alten Marktes entfällt.

2..   Der Bürgermeister wird aufgrund der von Bürgerinnen und Bürger geäußerten Bedenken beauftragt:

-     eine modifizierte Ausbauplanung vorzulegen, die einen Erhalt oder Ersatz der vorhandenen Bäume
      auf dem alten Markt ermöglicht.

-     mögliche Ausbaualternativen vorzustellen, die insbesondere Art und Umfang der  vorhergesehenen
      Neupflasterung in Materialart und –format beinhaltet.

-      die Kostenermittlung im Hinblick auf die Einzelgewerke detailliert und allgemein  verständlich
       darzustellen und ggf. Einsparungsvorschläge zu unterbreiten.

3.   Die Alternativplanungen und Erläuterungen sind dem Fachausschuss kurzfristig im Rahmen einer SV zuzustellen.

4.   Die bisherigen Vorschläge zur Möblierung entsprechen nicht unserer Vorstellung und werden daher weiterhin nicht beschlossen. Die Verwaltung wird beauftrag, Alternativen vorzustellen, die dem Charakter des alten Marktes entsprechen.

5.   Der auf der Grundlage der SV 66/054 am 21.06.2006 vom Rat mehrheitlich gefasste Beschluss, die Umgestaltung des „Alten Markts" betreffend, wird bis zum Ergebnis des Bürgerentscheids „Hände weg vom ,Alten Markt'!" ausgesetzt.

6.   Zur raschen Umsetzung dieses Ratsbeschlusses beauftragt der Rat den Bürgermeister:

-     die mit der Projektumsetzung beauftragte Infrastrukturgesellschaft mbH (IGH) von dieser
      Entscheidung unverzüglich in Kenntnis zu setzen;

-     gern. § 11 Abs. 2 Satz 3 des Gesellschaftsvertrags der Infrastrukturgesellschaft Hilden mbH
      unverzüglich eine Sitzung der Gesellschafterversammlung einzuberufen.

7.   Der Vorsitzende der Infrastrukturkommission wird aufgefordert, unverzüglich eine Sondersitzung einzuberufen.

8.   Die gern. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebundenen Vertreter der Stadt in der Infrastrukturkommission werden angewiesen, unverzüglich durch Beschluss die materiell-rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Wille des Rates, den Ratsbeschluss vom 21.06.2006 (SV 66/054) auszusetzen, verwirklicht werden kann