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Satzung

Datum Ratsbeschluss

Änderung

in Kraft getreten

Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine

14.06.1989

 

sofort

1. Änderung

16.10.1991

Ziffer 1.2

sofort

2. Änderungen

04.07.2001

Ziffern 2.1, 2.2 und 3.1

sofort

1. Allgemeine Grundsätze

1.1   Die Stadt Hilden fördert die ausländischen Vereine nach diesen Richtlinien im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt bereitgestellten Mittel für die Ausländerarbeit.

1.2   Über die Aufnahme der ausländischen Vereine in die Liste der förderungswürdigen Vereine, die Bestandteil dieser Richtlinien ist, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.


2. Global-Zuschüsse

2.1   510,- € der im Haushaltsplan der Stadt Hilden bereitgestellten Mittel für die Ausländerarbeit stehen dem Ausländerbeirat für eigene Aktionen zur Verfügung.

2.2   Die Vereine gem. Ziff. 1.2 erhalten in jedem Jahr einen Global-Zuschuss. Zu diesem Zweck werden nach Rechtskraft der Haushaltssatzung die zur Verfügung stehenden Mittel von 8.180,- € auf die Vereine zu gleichen Teilen (1.022,50 € pro Verein) aufgeteilt.

Die Global-Zuschüsse dienen zur Bestreitung allgemeiner Ausgaben für die Begegnungsstätten.

Ein Verwendungsnachweis wird nicht geführt.

2.3   Sollten die Mittel gem. Ziff. 2.1 nicht ausgegeben werden, so sollen sie an die ausländischen Vereine zu gleichen Teilen verteilt werden.


3. Zweckgebundene Einzelzuschüsse

3.1   Der Rest, insgesamt 3.070,- €, der im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel dient der Vergabe einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für ihre kulturellen, ethnischen, sportlichen und geselligen Aktivitäten beantragt werden.

3.2   Dem Antrag muss ein detaillierter Finanzplan beigefügt werden, aus dem die spezifizierten Gesamtkosten, die eingesetzten Eigenmittel sowie die Finanzmittel Dritter hervorgehen.

3.3   Über die zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.

3.4   Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Überweisung der Zuschüsse eingehen. Es müssen Belege zur Einsicht beigefügt werden.

3.5   Über die Höhe der Zuschüsse für die einzelnen Vereine entscheidet der Ausländerbeirat.

3.6   Die Einzelzuschüsse können schriftlich bis zum 30.6. des laufenden Jahres beantragt werden.