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  1. Die Stadt Hilden lobt den Wilhelm-Fabry-Förderpreis 2013 zum Thema Jazz/
    Instrument Schlagzeug/Drumset aus.
     
  2. Die Ausschreibung beschränkt sich auf Nordrhein-Westfalen.

  3. Um den Preis kann sich jede Schlagzeugerin/ jeder Schlagzeuger bewerben, deren/dessen Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen liegt.
    Die Bewerberin/ der Bewerber sollte nicht älter als 30 Jahre alt sein, bzw. sollte die fachliche Ausbildung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
     
  4. Der Preis wird mit 5.120,-€ ausgelobt. Er besteht in einem Geldbetrag.
    Der Preis wird von einer Fachjury vergeben und kann auch gesplittet werden.

  5. Zugelassen sind Bewerbungen anhand einer CD oder per Soundfile (www.hilden.de/fabrypreis).
     
    Die Aufnahmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
    Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:

    - Tabellarischer Lebenslauf mit besonderem Gewicht auf die musikalische Ausbildung und Tätigkeit,
    - Angaben über die bisherige künstlerische Tätigkeit,
    - Angaben über bisherige Preise und Stipendien,
    - Konzertkritiken

    Das Versandrisiko trägt der Bewerber/ die Bewerberin.
    Für die Rücksendung wird ein ausreichend frankierter Umschlag beigefügt.

  6. Die Jury trifft anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl.

    Ihr gehören drei Fachjuroren, die Schlagzeuger Ulf Stricker, Christoph Hillmann und Peter Baumgärtner an sowie der Kulturausschussvorsitzende Ludger Reffgen, die stellvertretende Kulturausschussvorsitzende Dagmar Hebestreit, der Kulturdezernent Reinhard Gatzke und die Leiterin des Kulturamtes Monika Doerr.

    Die ausgewählten Musikerinnen und Musiker werden zu einem Vorspiel geladen, in Folge dessen die Entscheidung über die Preisträgerin / den Preisträger erfolgen wird.

    Das Vorspiel wird einen Pflicht- und einen Kürteil gemeinsam mit ihren/seinem Team umfassen sowie ein Solostück. Genaue Angaben hierzu erhalten die zum Vorspiel geladenen Schlagzeugerinnen und Schlagzeuger 4 Wochen vor dem Vorspieltermin.

    Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidung ist endgültig.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  7. Der Preisträger/ die Preisträgerin verpflichtet sich, zeitnah an die Preisverleihung ein Konzert im Rahmen der 18. Hildener Jazztage (29.05.-02.06.13) honorarfrei für die Stadt Hilden zu geben.

  8. Bewerbungsfrist ist der 28.02.2013

    Die Bewerbungen sind zu richten an Stadt Hilden, Kulturamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder kulturamt@hilden.de.

  9. Die Verleihung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2013 erfolgt im Rahmen der 18. Hildener Jazztage 2013.