Hilfsnavigation

HGHLogo weiß HGH Schüler Ausschnitt Schulansichten HGH (7)

Zur Umschreibung Ihres Fahrzeuges können Sie entweder die Kfz-Zulassungsstelle im Mettmanner Kreishaus oder deren Nebenstelle im Langenfelder Rathaus aufsuchen.

Die Zulassungsstelle benötigt bei Umzügen innerhalb des Kreises den Personalausweis und den Fahrzeugschein und bei Umzügen aus anderen Zulassungsbezirken eine Versicherungsdoppelkarte, den Personalausweis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, die Bescheinigung über eine gültige Abgasuntersuchung sowie die bisherigen Kennzeichenschilder.

Auskunft: Kreis Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Tel. 0 21 04/ 99-16 76,

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7.30 bis 12.00 Uhr, Do zusätzlich 14.00 bis 17.30 Uhr;

Nebenstelle Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, Tel. 0 21 73 / 9 88 65-100

Öffnungszeiten: wie Straßenverkehrsamt Mettmann

E-Mail:sva.zulassung@kreis-mettmann.de

Im Mettmanner Kreishaus befindet sich auch die Führerscheinstelle. Dort werden sämtliche Anträge bearbeitet, die die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zum Ziel haben. Einzelheiten über die Voraussetzung sämtlicher Antragsarten unter Tel. 0 21 04 / 99-17 60, Straßenverkehrsamt, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann und

Internet: Homepage. [externer Link]

E-Mail: sva.fuehrerschein@kreis-mettmann.de Fax: 0 21 04 / 99-47 32 und -47 34.

An dieser Stelle weist der Kreis Mettmann darauf hin, dass Sie über 0190-Nummern, die Ihnen unter Umständen über die Telefonauskunft angegeben werden, nicht den Service der Kreisverwaltung Mettmann erreichen, sondern gebührenpflichtige Auskünfte einer Firma erhalten!

Die Antragstellung zur Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte beim Bürgerbüro in Hilden erfolgen. Dort werden die Unterlagen und Personalien überprüft und an die Kreisverwaltung Mettmann weitergeleitet. Lediglich beim Verlust der Fahrerlaubnis, bei Neuerteilung nach deren Entzug oder bei Fahrgastbeförderungsanträgen (Taxi, Mietwagen, Bus) muss die Kreisverwaltung Mettmann aufgesucht werden, da die Sachlage individuell besprochen werden muss.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle: Mo bis Fr 07.30 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 17.30 Uhr.

Als Neubürger/in sollten Sie wissen, dass im Führerschein keine Adressenänderung durchgeführt werden muss. Bei einer Polizeikontrolle sollten Sie jedoch außer dem Führerschein immer den Personalausweis zur Identifizierung vorzeigen können.