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In der Vergangenheit sind die Amtsgerichte zunehmend mit Bagatellsachen überlastet worden. Die Streitsachen sind oft bis zur letzten Instanz durchgefochten worden. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: in der Sache zwar gewonnen, die menschliche Beziehung zum Streitgegner ist jedoch oftmals für immer zerstört. Jeder Beteiligte fragt sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wären. Der Meinung vieler Betroffener solcher Streitsachen, dass „sich vertragen besser ist als klagen“, hat sich auch der Gesetzgeber nicht verschlossen. Er hat daher seit dem Jahr 2000 für eine Reihe bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten ein vor dem Gang zu Gericht durchzuführendes, außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vor den Schiedsleuten - als Teil der Justiz - zwingend vorgeschrieben (Vermeidung von Gerichtsverfahren).

Hiervon betroffen sind insbesondere:

-    vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 600,- €,

-    nachbarrechtliche Streitigkeiten ohne Beteiligung eines Gewerbebetriebes,

-    Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

 

Daneben schlichten die Schiedsleute auch in Privatklagesachen zeit- und kostensparend.

Solche Strafdelikte sind:

-    Beleidigung,

-    Körperverletzung,

-    Hausfriedensbruch,

-    Bedrohung,

-    Sachbeschädigung.

 

In Hilden gibt es zwei Schiedsbezirke mit folgenden Bezirksgrenzen:

Bezirk 1 (Süd/Ost) umfasst den Bereich südlich der folgenden Straßen:

Düsseldorfer Straße, Benrather Straße, Mittelstraße, Gabelung, Elberfelder Straße.

Bezirk 2 (Nord/West) umfasst die oben genannten Straßen und den Bereich nördlich davon.

 

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo der Antragsgegner/Beschuldigte wohnt.

 

Das Verfahren ist für die Antragstellerin oder den Antragsteller gebührenpflichtig; Informationen zum Verfahrensablauf und zur Abwicklung eines möglichen Antrages auf Güteverhandlung sowie eine Beratung hierzu sind aber gebührenfrei.

 

Das Büro der Schiedsleute befindet sich im Bürgerhaus, Mittelstraße 40.

Sprechzeiten sind für den Bezirk 1

Dienstag,17.00 bis 18.00 Uhr

für den Bezirk 2 Donnerstag,17.00 bis 18.00 Uhr

 

Während dieser Sprechzeiten sind die Schiedsleute auch telefonisch unter der Ruf-Nr. 72-632 erreichbar. Weitere Informationen bietet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. online an unter www.bds-duesseldorf.de