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Ziele der Schiedstätigkeit

-   Entlastung der Gerichte

-   Stärkung des Bewußtseins in der Bevölkerung für die soziale und
    gesellschaftliche  Eigenverantwortung

-   Vermittlung der Notwendigkeit von Toleranz gegenüber anderen

-   Vermeidung dauerhaft gestörter Beziehungen der Verfahrensbetroffenen untereinander

Kosten

Das Verfahren ist für die Antragstellerin oder den Antragsteller gebührenpflichtig;

Informationen zum Verfahrensablauf und zur Abwicklung eines möglichen Antrages auf Güteverhandlung sowie eine Beratung hierzu sind aber gebührenfrei.

Weitere Informationen bietet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. online an unter:

www.bds-duesseldorf.de  [externer Link]

Die gesetzlichen Grundlagen und dazu veröffentlichte Ergänzungen sowie Fachaufsätze sind ebenfalls online abrufbar beim Justizministerium NRW.

Die Internet-Adresse lautet:

www.justiz.nrw.de /JM/rechtspolitik/schwerpunkte/streitschl/index.html   [externer Link]

 

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