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Schulordnung der THS Hilden (Stand 22.11.2011)

Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme sollen
oberstes Gebot im täglichen Umgang miteinander an unserer Schule sein.
Die Schulsprache ist Deutsch.

   Vermeidung von Gefahren

Es muss alles vermieden werden, was einem selbst oder anderen schadet.
So ist es unter anderem verboten:
-          Mitschüler zu beschimpfen
-          Mit Schneebällen zu werfen
-          Den Schulhof mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern  u.ä. oder Kraftfahrzeugen zu befahren

    Rauchen/Alkohol/Drogen

Auf dem Schulgelände einschließlich aller Gebäude besteht ein allgemeines Rauchverbot
während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen.

Das Mitbringen und Trinken von Alkohol auf dem Schulgelände ist untersagt.
Dies trifft auch für außerschulische Veranstaltungen auf dem Schulgelände zu.
Gleiches gilt für Drogen aller Art.

   Eigentum

Die Schulgebäude, die Einrichtung und das Lehr- und Lernmaterial wie Bücher sind Eigentum der Stadt Hilden.
Deshalb besteht für alle Beteiligten die Verpflichtung mit städtischem Eigentum sorgfältig umzugehen.

Wer also einen Schaden mutwillig oder fahrlässig verursacht, muss für die Kosten selbst aufkommen.
Eltern haften für ihre Kinder.

Für Geld, Wertsachen und elektronische Kommunikationsgeräte
übernimmt der Schulträger bei Entwendung keine Haftung.

   Sauberkeit

Jeder ist verpflichtet die Gebäude der Schule sauber zu halten.
Keiner wirft etwas auf den Boden und alle benutzen die Mülleimer.

   Fehlzeiten

Jeder Schüler erscheint pünktlich und regelmäßig zum Unterricht.
Ist ein Schüler durch Krankheit oder einem anderen zwingendem Grund verhindert,
so informieren die Erziehungsberechtigen sofort die Schule.
Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgeholt und Klassenarbeiten
nachgeschrieben werden. Zusätzlich ist immer eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Die Schule ist berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen.

   Gelände- und Pausenordnung

Nach dem ersten Gong sammeln sich die Schüler an ihren Aufstellplätzen und stellen sich ruhig auf.

Fahrräder müssen auf dem Fahrradparkplatz abgestellt werden.

Während der Pausen und der Mittagsfreizeit dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen.

Nur auf dem Schulgelände gilt der Versicherungsschutz.