1. Die Stadtbücherei steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen
und Bürgern zur Verfügung. Als kommunale Einrichtung sollte
sie von allen Benutzern pfleglich behandelt werden.
2. Für abhanden gekommene Sachen wird nicht gehaftet.
3. Fundsachen sind dem Personal der Stadtbücherei abzuliefern.
4. Essen und Rauchen sind in öffentlichen Büchereiräumen nicht
gestattet, Trinken ist nur im Erdgeschoss statthaft.
5. Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden), Fahrräder, Kick-
boards, Inline-Skates, sonstige Sportgeräte und sperrige Güter
dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden bzw.
dort benutzt werden.
6. Kindern unter 10 Jahren ist die Benutzung des Aufzugs ohne
Begleitung nicht gestattet.
7. Die Benutzer der Stadtbücherei haften für selbstverschuldete
Sachbeschädigungen an Einrichtungsgegenständen und
technischen Geräten.
8. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
9. Die Besucher der Stadtbücherei sind verpflichtet, jede Störung
des Betriebes zu unterlassen. Entsprechend ist die Benutzung
von Handys, MP3-Playern und ähnlichen Geräten nicht
gestattet.
10.Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.
Hilden, Oktober 2005