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1. Die Stadtbücherei steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen
    und  Bürgern zur Verfügung. Als kommunale Einrichtung sollte 
    sie von allen Benutzern pfleglich behandelt werden.

2. Für abhanden gekommene Sachen wird nicht gehaftet.

3. Fundsachen sind dem Personal der Stadtbücherei abzuliefern.

4. Essen und Rauchen sind in öffentlichen Büchereiräumen nicht
    gestattet, Trinken ist nur im Erdgeschoss statthaft.

5. Tiere (mit Ausnahme von Blindenhunden), Fahrräder, Kick-
    boards, Inline-Skates, sonstige Sportgeräte und sperrige Güter 
    dürfen nicht in die Büchereiräume mitgenommen werden bzw. 
    dort benutzt werden.

6. Kindern unter 10 Jahren ist die Benutzung des Aufzugs ohne
    Begleitung nicht gestattet.

7. Die Benutzer der Stadtbücherei haften für selbstverschuldete 
    Sachbeschädigungen an Einrichtungsgegenständen und
    technischen Geräten.

8. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

9. Die Besucher der Stadtbücherei sind verpflichtet, jede Störung 
    des Betriebes zu unterlassen. Entsprechend ist die Benutzung 
    von Handys, MP3-Playern und ähnlichen Geräten nicht
    gestattet.

10.Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.



                                                                                                                                      Hilden, Oktober 2005

 


Bitte klicken Sie hier, um die Benutzungsordnung zu öffnen:  

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden (PDF, 27 kB)