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Das Amt für Jugend, Schule und Sport schreibt derzeit die Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen fort.
Die Schullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert:

  • Die Schülerzahlen haben sich deutlich reduziert und werden sich weiter verringern. So besuchten 2005 noch 2123 Kinder eine kommunale Hildener Grundschule, 2010 bereits nur noch 1798 Kinder und im Jahr 2020 werden es vermutlich nur noch 1617 Kinder sein. Das heißt, von heute an bis 2020 reduziert sich die Zahl der Kinder im Grundschul-alter um ca. 180 Kinder, dass entspricht rein rechnerisch etwa 8 Klassen; also einer 2-zügigen Grundschule.
    Hier besteht also Handlungsbedarf, denn gemäß § 81 (1) Schulgesetz NRW sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Als angemessen gelten in der Regel Grundschulen mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen à 24 Schülerinnen und Schülern.
  • Die Schülerströme haben sich nach dem Wegfall der Schulbezirke deutlich verändert. ¼ aller Hildener Eltern entscheidet sich für eine „Wunschschule“. 
  • Der Betreuungsbedarf steigt kontinuierlich an. Derzeit werden ca. 60 % aller Grund-schüler im Rahmen der verlässlichen Grundschule (VGS) oder im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) betreut. Betrachtet man die in Anspruchnahme von Ganztagsplätzen in Kitas ist hier mit einem weiter steigenden Betreuungsbedarf zu rechnen.

Um all diesen Entwicklungen adäquat Rechnung zu tragen, wurde auf der Basis einer aktuellen Bevölkerungsprognose eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Grundschullandschaft erarbeitet.

Die vorliegende Planung trägt nach Auffassung des Schulträgers sowohl den Anliegen von Eltern und Kindern als auch den Parametern zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetrie-bes und den Auswirkungen des demographischen Wandels adäquat Rechnung.

Der Schulträger hat am 9.12.2010 die Maßnahmenvorschläge im Ausschuss für Schule und Sport vorgestellt und den politischen Auftrag zur weiteren Planung erhalten.
Diesen Prozess möchten wir so transparent wie möglich gestalten. Alle interessierten Eltern sollen die Möglichkeit haben, sich zu informieren und sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einzubringen.
Nachstehend finden Sie daher die für den Prozess wesentlichen Dokumente, wie etwa die entsprechende Sitzungsvorlage, die Prognosen, die Maßnahmenvorschläge und die Stellungnahmen der Schulleitungen. Auf dieser Seite werden wir Sie auch künftig über neue Entwicklungen informieren.

Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an das Amt für Jugend, Schule und Sport wenden. Um sicher zu gehen, dass Ihre Anfrage zeitnah beantwortet wird, bitten wir Sie die E-mail an alle drei Adressen parallel zu versenden.


Ihre Ansprechpartner sind

Beigeordneter
Dezernat III
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-500
Fax: 02103 / 72-606
Raum: 331
reinhard.gatzke@hilden.de
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Amtsleitung: Frau Noosha Aubel
Am Rathaus 1
40721 Hilden
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Telefon: 02103 / 72-510
Fax: 02103 / 72-617
noosha.aubel@hilden.de
Raum: U 43
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Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Amt für Jugend, Schule und Sport
Allg. Verwaltung/Kinderbetreuung und Schule


Telefon: 02103 / 72-511
Fax: 02103 / 72-621
birgit.schimang@hilden.de
Raum: U 67
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Dokumente

SV 51/068 Schulentwicklungsplanung (PDF, 117 kB)

Prognosen SEP (PDF, 1.2 MB)

Maßnahmenpapier SEP (PDF, 31 kB)

Stellungnahmen Schule (PDF, 535 kB)