Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vom 25.01.2010 bis einschließlich 26.02.2010 liegt der Bebauungsplan Nr. 106B für den Bereich Herderstraße / Stockshausstraße / Gerresheimer Straße und der Straße "Auf dem Sand" einschließlich Begründung und den weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen/Informationen im Rathaus der Stadt Hilden (4. Etage, Zi. 440) während der Dienststunden öffentlich aus.
Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer Straße und der Straße Auf dem Sand.
Mit dem Bebauungsplan soll das im übergeleiteten Durchführungsplan Nr. 106 festgesetzte Mittelgewerbegebiet in ein Gewerbegebiet auf Grundlage der BauNVO 1990 überführt und die zulässigen und nicht zulässigen Nutzungen planungsrechtlich festgesetzt werden. Insbesondere sollen Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten sowie zentrenrelevanter Einzelhandel, Bordelle und sonstige Eros-Einrichtungen und eigenständige Transportunternahmen ohne Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen werden.
Mit folgendem weiterführenden Link können Sie sich über den Planentwurf und seine Begründung inkl. dem Umweltbericht sowie alle zugrunde liegenden weiterführenden Informationen und Sitzungsvorlagen informieren:
Externer Link: Bebauungsplan Nr. 106B
Falls Sie uns auf Basis dieser Internet-Information eine Anregung zum Bebauungsplan-Entwurf übersenden wollen, beachten Sie bitte, dass nur Anregungen im Bebauungsplanverfahren formal berücksichtigt werden können, die entweder original unterschrieben ( Brief, Fax... ) oder mit einer registrierten Signatur "unterschrieben" sind ( eMail ).
Wir beraten und informieren Sie gerne während unserer folgenden Öffnungszeiten:
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Öffnungszeiten des Planungs- und Vermessungsamtes |
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:
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08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
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