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Aufgrund der auch in Hilden rasant steigenden Zahl von beabsichtigten und durchgeführten Ansiedlungen von Spielhallen – insbesondere in nicht mehr gewerblich genutzten und leerstehenden alten Gewerbegebäuden – ist die Notwendigkeit entstanden, die Ansiedlungen von Vergnügungsstätten städtebaulich zu beleuchten und auf Grundlage eines gesamtstädtischen Konzepts zu steuern.

Mit der Erstellung des Konzepts wurde das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln beauftragt. Auf Grundlage der Ermittlung des IST-Bestands wurden Vorschläge entwickelt, wie die Stadt Hilden auf Ebene von Bebauungsplänen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten - und hier insbesondere Spielhallen - steuern sollte.

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 07.07.2010 das Konzept als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden beschlossen. Außerdem wurde die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Anpassung der Bebauungspläne beauftragt.

Das Konzept (inkl. aller Erläuterungen und Begründungen) können Sie hier als pdf-Datei herunterladen. (Bitte klicken)

Das Konzept beinhaltet Standorte in Hilden, wo kerngebietstypische Vergnügungsstätten, nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten immer zulässig oder ggfs. ausnahmsweise zulässig sein sollen. Die Karten können Sie hier einsehen:

Bei Fragen zum Konzept wenden Sie sich bitte an:

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
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Ihr Ansprechpartner ist:

Stellv. Amtsleitung und Sachgebietsleitung
Planungs- und Vermessungsamt
SG Planung


Telefon: 02103 72-416
Fax: 02103 72-622
lutz.groll@hilden.de
Raum: 435
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