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Informationen zu Straßenfesten

Straßenfeste in der Nachbarschaft oder im Verein gehören in den letzten Jahren zum gewohnten Stadtbild und zeugen von der Verbundenheit der Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinde. Feiern können die Hildener, dass braucht Ihnen keiner zu erzählen. Weniger bekannt ist dagegen, wie man am einfachsten die notwendigen Genehmigungen von der Stadtverwaltung bekommt. Ein Straßenfest ist eine öffentliche Angelegenheit. Es findet meist auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen statt. Es kann also passieren, dass der Verkehr behindert wird, dass Lärm entsteht oder das hygienische  Probleme zu lösen sind. Wir möchten Ihnen helfen, dass Sie Ihre Planung zügig und möglichst nur über eine Dienststelle vornehmen können, damit Sie ohne Ärger Ihre Feier vorbereiten und dann auch durchführen können.

Ein einfacher Antrag genügt !

Stellen Sie für Ihr Fest einfach einen formlosen Antrag. Dieser wird beim Ordnungsamt der Stadt Hilden eingereicht. Er sollte ca. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen, um etwaige Probleme im Vorfeld ausräumen zu können. Dem Antrag sollte zu entnehmen sein:

1.  die/der Verantwortliche

2.  Ort und Zeitdauer des Festes

3.  die vorgesehenen Aktivitäten, z.B. Errichtung eines Getränkestandes, Verkauf von Speisen, Musikdarbietungen

Praktische Tips

Wie gesagt, finden Straßenfeste meist auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen statt. Es ist daher zu prüfen, ob möglicherweise die Straßen oder Flächen für den Straßenverkehr gesperrt werden müssen. Das Ordnungsamt entscheidet über solche Maßnahmen in Abstimmung mit der Polizei. Für den Ausschank von Getränken (Bier, Wein, Limo etc.) und Verkauf von Speisen (Würstchen, Kuchen etc.) werden die erforderlichen Gestattungen durch die Gewerbeabteilung im Ordnungsamt erteilt.

Bitte beachten Sie besonders die Hygienevorschriften und die Bestimmungen des Jugendschutzes. Sollte geplant sein, Lautsprecher, Verstärker oder andere Tonträger zu verwenden, so ist hierfür ebenfalls eine Genehmigung notwendig. Dabei ist zu beachten, dass wegen der Lärmbelästigung durch derartige Anlagen die Erlaubnis nur eingeschränkt erteilt werden kann.

Was Sie nicht vergessen sollten

Bei größeren Veranstaltungen ist dringend das Toilettenproblem zu erörtern. Eine „nachbarschaftliche Lösung“ kann nur bei kleineren Festen in Frage kommen, d.h., dass gegebenenfalls der Einsatz eines Toilettenwagens notwendig wird.

Für jede Musikdarbietung besteht für den Veranstalter eine Anzeigepflicht (Schutz des Urheberrechts) bei der GEMA.

Bei Straßensperrungen hat der Veranstalter die notwendigen amtlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen auf seine Kosten zu besorgen, aufzustellen und nach Beendigung der Veranstaltung wieder abzuräumen. Die für das Fest erforderli­che Beschilderung wird dem Veranstalter in der ordnungsbehördlichen Erlaubnis aufgegeben.

Im gesamten Veranstaltungsbereich ist das Freihalten einer mindestens 4,00 m breiten Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge erforderlich.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern aufgestellt wird. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der beanspruchte Bereich zu säubern. Der entstandene Abfall ist auf eigene Kosten zu entsorgen.

Die betroffenen Anwohner sind rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung über das Straßenfest und die erteilten Genehmi­gungen, sowie über die verkehrlichen Beschränkungen zu informieren.