Hilfsnavigation

HGHLogo weiß HGH Schüler Ausschnitt Schulansichten HGH (7)

Die Stadt Hilden bietet ihren heutigen und künftigen Bürgern sehr gute Rahmenbedingungen. Deshalb soll der bisher erfolgreiche Weg weiter beschritten werden, durch fachbezogene Maßnahmen, die beeinflussbaren Teile der guten Rahmenbedingungen – insbesondere die sogenannten „weichen Standortfaktoren“ – in ihrer Qualität nicht nur zu halten, sondern auch zu verstärken. Daher wird es für nicht notwendig angesehen, in einem übergreifenden Gesamtkonzept die Stadt Hilden auf den demographischen Wandel vorzubereiten. Ein solches Konzept kann aus der Natur seiner Sache nur allgemein bleiben und nicht ausreichend in die Tiefe gehen. 

Dennoch werden auch wir in Hilden den demographischen Wandel in den kommenden Jahren immer mehr erfahren. Wir Hildener werden insgesamt weniger, älter und bunter. Die Entwicklung schreitet nicht rasant Schlag auf Schlag voran, sondern sie schleicht sich langsam, aber stetig in unsere Stadtgemeinschaft ein. Neben vielen sozialen Fragestellungen, die mit dem demographischen Wandel einhergehen, muss deshalb auch die Stadtplanung auf die absehbare Entwicklung in Hilden reagieren. Diese planerische Herausforderungen sollen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilden untersucht und bewertet werden.

Um die Schwerpunkte für die Steuerung der künftigen Entwicklung unserer „gebauten Umwelt“ in Hilden festzulegen, wurde durch das Büro Planersocietät aus Dortmund auf Basis einer aktuellen Bevölkerungsprognose (Stand: Juli 2010) der Entwurf eines Strategischen Stadtentwicklungskonzepts erstellt. Dieses Konzept erarbeitet insbesondere Vorschläge, welche Wohnbaulandentwicklung die StadtHilden bis 2025 anstreben sollte.

Ein erster Entwurf dieses "Wohnbaulandentwicklungskonzept" wurde von der Stadtverwaltung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.07.2010 in die politische Beratung eingebracht. Den alten Berichtsentwurf können Sie hier einsehen. In der Folgezeit wurde der Bereichtsentwurf innerhalb der Verwaltung analysiert und bewertet. Am Freitag, den 10.09.2010 wurde der Entwurf des Stadtentwicklungskonzepts in einem öffentlichen Bürgerforum vorgestellt und diskutiert. Das Protokoll zum Bürgerforum können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Im Ergebnis führte dieser Diskussionsprozess zu einer Fortschreibung des Berichts.

 

Den Abschlussbericht (Stand: November 2010) können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

 

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/061 wurde der Abschlussbericht im Stadtentwicklungsausschuss und abschließend im Rat am 06.04.2011 beraten.
(Die Sitzungsvorlage mit dem Ergebnis der politischen Beratung können Sie im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Hilden im Internet einsehen. Bitte klicken Sie auf folgenden Link: WP 09-14 SV 61/061)

Mehrheitlich hat der Rat am 06.04.2011 folgende Wohnbaulandstrategie beschlossen:

Durch die folgenden Maßnahmen soll Hilden in der Konkurrenz der Region ´Mittlerer Niederrhein / Düsseldorf´ attraktiv bleiben, um insbesondere umzugswillige Hildener in Hilden zu halten, aber auch durch Zuzüge neue Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen:

  1. Die Stadt Hilden strebt an, auf den demographischen Wandel im Bereich des Städtebaus in Form der „Aktiven Bestandspflege“ zu reagieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stresstestflächen Ü70 im Rahmen einer überschlägigen städtebaulichen Voruntersuchung zu begutachten.
    Dem Stadtentwicklungsausschuss sind die Ergebnisse der überschlägigen Untersuchungen vorzulegen, damit er ggfs. die Erstellung von städtebaulichen Rahmenplänen für einzelne Flächen in Auftrag geben kann.
  3. Auch künftig ist in Hilden die Ausweisung von Neubauflächen notwendig.
    Zusätzlich zu dem normalen Wohnungsneubau der letzten Jahre sind gemäß einem Zielgruppen-Mix Wohnbaulandflächen auszuweisen, die bis zum Jahr 2025 zu einem Neubau von zusätzlich 500 Wohneinheiten führen können.
    Als Flächen sind vorrangig die im Strategischen Stadtentwicklungskonzept benannten Flächen 1, 3, 5, 8, 11, 16 und 19 – ggfs. in der Abwägung zu anderen Belangen in verkleinerter Form – für eine neue Bebauung anzustreben.
    Im Einzelfall können auch andere Flächen als Neubaugebiete ausgewiesen werden.
  4. Die Stadt Hilden strebt an, ihre neuen Wohnbau-Grundstücke zumindest teilweise durch Baulandmodelle auch der Zielgruppe „Junge Familie“ zur Verfügung zu stellen.
    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Konzepte mit zugeordneten, vermarktbaren Grundstücken nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Bis auf die Potentialfläche 17 werden im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan alle untersuchten Potentialflächen – ggfs. in der Abwägung zu anderen Belangen in verkleinerter Form – als Wohnbauflächen dargestellt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Form eines „Monitoring“ die weitere Bevölkerungsentwicklung sowie die Entwicklungen im Wohnungsbestand sowie im Wohnumfeld zu beobachten.


Ihr Ansprechpartner ist:

Amtsleitung: Herr Peter Stuhlträger
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Karte anzeigen

Telefon: 02103 / 72-425
Fax: 02103 / 72-622
peter.stuhltraeger@hilden.de
Raum: 445
Nachricht schreiben
Adresse exportieren